| Leserbrief von Franz Blender zu den Kaminkehrern:
Behauptungen der Kaminkehrer unwahr?
Leserbrief zur Pressemitteilung des LRA BGL
In der Einleitung seiner Pressemitteilung bestreitet das LRA noch
die Erneuerung des Heizkessels und bezichtigt die Kaminkehrer der
Unwahrheit um im weiteren Verlauf einzuräumen, dass im Jahre
2008 der gasbetriebene Grundlast-Kessel getauscht wurde. Ja was
denn nun? Ist ein neuer Heizkessel denn keine neue Heizung? Grundlastkessel
decken bis zu 95 Prozent der notwendigen Leistung ab.
Aufgrund geltenden Rechts musste das LRA BGL neueste Kessel- und
Steuerungstechnik einbauen. Hätten sie das nicht gemacht, wäre
dies ein klarer Rechtsbruch, den man ja dem LRA sicher nicht unterstellen
möchte. Zudem muss diese Vorschrift ja auch von jedem Normalbürger
eingehalten werden.
Wer hier wirklich die Unwahrheit sagt zeigt sich in Herrn Bratzdrums
Hinweis auf die weitere Verwendung des seit 2008 vorhandenen neuen
Grundlastkessels als Spitzenlastkessel selbst nach Anschluss an
eine mögliche Fernwärmeversorgung.
Dieser darf nämlich nicht weiter verwendet werden, muss er
doch nach den Geschäftsbedingungen der künftigen GmbH
amtlich stillgelegt werden. Oder gelten auch hier für das LRA
BGL möglicherweise andere Gesetze als für den Bürger?
Ing. Franz Blender, Freilassing
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