Lokalpresse vom 7. Juni 2010
Behauptungen der Kaminkehrer unwahr?
Leserbrief zur Pressemitteilung des LRA BGL von Franz Blender
  Leserbrief von Franz Blender zu den Kaminkehrern:

Behauptungen der Kaminkehrer unwahr?

Leserbrief zur Pressemitteilung des LRA BGL

In der Einleitung seiner Pressemitteilung bestreitet das LRA noch die Erneuerung des Heizkessels und bezichtigt die Kaminkehrer der Unwahrheit um im weiteren Verlauf einzuräumen, dass im Jahre 2008 der gasbetriebene Grundlast-Kessel getauscht wurde. Ja was denn nun? Ist ein neuer Heizkessel denn keine neue Heizung? Grundlastkessel decken bis zu 95 Prozent der notwendigen Leistung ab.

Aufgrund geltenden Rechts musste das LRA BGL neueste Kessel- und Steuerungstechnik einbauen. Hätten sie das nicht gemacht, wäre dies ein klarer Rechtsbruch, den man ja dem LRA sicher nicht unterstellen möchte. Zudem muss diese Vorschrift ja auch von jedem Normalbürger eingehalten werden.

Wer hier wirklich die Unwahrheit sagt zeigt sich in Herrn Bratzdrums Hinweis auf die weitere Verwendung des seit 2008 vorhandenen neuen Grundlastkessels als Spitzenlastkessel selbst nach Anschluss an eine mögliche Fernwärmeversorgung.

Dieser darf nämlich nicht weiter verwendet werden, muss er doch nach den Geschäftsbedingungen der künftigen GmbH amtlich stillgelegt werden. Oder gelten auch hier für das LRA BGL möglicherweise andere Gesetze als für den Bürger?

Ing. Franz Blender, Freilassing

 

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