Freilassinger Anzeiger vom 3. März 2010
1.689 Unterschriften gegen Biomassekraftwerk
Vertreter des Bürgerbegehrens übergeben die Listen im Rathaus
 
Die Vertreter des Bürgerarbeitskreises Wolfgang Wagner, Hias Kreuzeder und Rudolf Unterrainer übergaben gestern die Unterschriftenlisten an Ordnungsamtsleiter Helmut Wimmer (von rechts). Foto: Stronk
FREILASSING (st) - Genau 1.689 Freilassinger haben bisher mit ihrer Unterschrift kundgetan, dass sie ein Biomasseheizkraftwerk ablehnen. Die Vertreter des „Bürgerarbeitskreises für eine intelligente Energieversorgung von Freilassings Bürgern" übergaben gestern im Rathaus die Unterschriftenliste an Ordnungsamtsleiter Helmut Wimmer und beantragten einen Bürgerentscheid. Wimmer und Wahlsachbearbeiter Peter Egger müssen nun prüfen, ob die Anzahl der nötigen gültigen Unterschriften erreicht ist. Stimmberechtigt sind alle EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Freilassing haben. Auch wenn dies auf den einen oder anderen Unterschreiber nicht zutreffen sollte, dürften die Betreiber des Bürgerbegehrens die Hürde locker geschafft haben. Es genügen nämlich in Freilassing circa 1.120 Unterschriften, um einen Bürgerentscheid beantragen zu können.

„Nur wer keine Argumente hat, muss ständig die Worte Unwahrheit und Halbwahrheit benutzen sowie unter Hilfestellung des Dienstvorgesetzten das Berufsrecht gegen seine argumentativen Gegner zur Einschränkung derer Möglichkeiten in Anwendung bringen", heißt es in der Pressemitteilung des Bürgerarbeitskreises. Dessen Mitglieder reklamieren die „wirklichen Argumente" für sich: „Wäre es nicht so, hätte auf offizieller Seite keiner die Veranlassung, die immer wiederkehrenden Phrasen des Chefs der Stadtverwaltung mit Aufsichtsmaßnahmen gegen Beteiligte am Arbeitskreis flankieren zu lassen", wird mehr oder weniger unverhohlen Bürgermeister Josef Flatscher für das Schreiben aus dem Landratsamt verantwortlich gemacht.

Wolfgang Wagner, einziger Kaminkehrermeister unter den Vertretern des Bürgerbegehrens, fühlt sich ohnehin nicht direkt betroffen. Schließlich liegt sein Kehrbezirk außerhalb Freilassings. „Ich nehme ausschließlich meine Grundrechte in dieser politischen Auseinandersetzung wahr und lasse mir diese auch nicht einschränken", erklärte er. Seines Wissens geschehe aktives Sammeln von Unterschriften durch Kaminkehrer nicht und sei auch nicht notwendig, weil die Stimmung der Bürger eindeutig sei.

Gleichzeitig mit der Übergabe der Unterschriften forderte der Arbeitskreis alle Stadträte nochmals auf, vor der Behandlung des Bürgerbegehrens im Stadtrat keinerlei weitergehende Entscheidung in Sachen Biomasseheizkraftwerk zu fällen. Dies würde nämlich der Freilassinger Bürger als klare Missachtung seines Willens zur Schaffung vollendeter Tatsachen durch Bürgermeister und Stadträte sehen. „Es wird sich zeigen, inwieweit die vom Bürger gewählten Stadträte bereit sind, den Willen ihrer Wähler entweder umzusetzen oder zu negieren", betonen die Vertreter des Arbeitskreises, zu denen neben den drei Unterzeichnern noch FWG-Ortsvorsitzender Bert Enzinger zählt.

 
 

Rudolf Unterrainer, Hias Kreuzeder und Wolfgang Wagner erschienen gestern um 10Uhr im Rathaus mit einem dicken Aktenordner, in dem sie die Originale der Unterschriftenlisten abgeheftet hatten.

In einer gleichzeitig verbreiteten Pressemitteilung legten sie Wert auf die Feststellung, dass sich kein Bezirkskaminkehrer aktiv an der Unterschriftensammlung beteiligt hatte. Das ist ihnen nämlich in Ihrer Eigenschaft als Kaminkehrer untersagt, wie jüngst das Landratsamt allen „Schwarzen" des Landkreises mitgeteilt hatte.

Das Einsammeln von Unterschriften dürfe ausschließlich ohne erkennbaren Bezug zur dienstlichen Tätigkeit erfolgen. Die Kreisbehörde beruft sich dabei auf das Schornsteinfegergesetz. Die Kaminkehrer sind mit einem Kehrbezirk „beliehen" und müssen Neutralität wahren.

Das Einsammeln von Unterschriften gegen ein geplantes BioHeizkraftwerk stelle einen Verstoß gegen den Paragraphen 12 Absatz 1 dar, weil der Schornsteinfeger seine Aufgaben und Befugnis nicht mehr unparteilich und neutral wahrnehmen könne. In dem zitierten Absatz heißt es wörtlich:

„Die Bezirksschornsteinfegermeister sind verpflichtet, ihre Aufgaben und Befugnisse ordnungsgemäß und gewissenhaft nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unparteiisch auszuführen." Für den Bürgerarbeitskreis läuft die Argumentation des Landratsamtes auf den „faktischen Entzug der bürgerlichen Rechte der Bezirkskaminkehrer" hinaus.

 
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