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Die Vertreter des Bürgerarbeitskreises Wolfgang Wagner, Hias
Kreuzeder und Rudolf Unterrainer übergaben gestern die Unterschriftenlisten
an Ordnungsamtsleiter Helmut Wimmer (von rechts). Foto: Stronk
FREILASSING (st) - Genau 1.689 Freilassinger haben bisher
mit ihrer Unterschrift kundgetan, dass sie ein Biomasseheizkraftwerk
ablehnen. Die Vertreter des „Bürgerarbeitskreises für
eine intelligente Energieversorgung von Freilassings Bürgern"
übergaben gestern im Rathaus die Unterschriftenliste an Ordnungsamtsleiter
Helmut Wimmer und beantragten einen Bürgerentscheid. Wimmer und
Wahlsachbearbeiter Peter Egger müssen nun prüfen, ob die
Anzahl der nötigen gültigen Unterschriften erreicht ist.
Stimmberechtigt sind alle EU-Bürger, die seit mindestens drei
Monaten ihren Hauptwohnsitz in Freilassing haben. Auch wenn dies auf
den einen oder anderen Unterschreiber nicht zutreffen sollte, dürften
die Betreiber des Bürgerbegehrens die Hürde locker geschafft
haben. Es genügen nämlich in Freilassing circa 1.120 Unterschriften,
um einen Bürgerentscheid beantragen zu können.
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„Nur wer keine Argumente hat, muss
ständig die Worte Unwahrheit und Halbwahrheit benutzen sowie
unter Hilfestellung des Dienstvorgesetzten das Berufsrecht gegen
seine argumentativen Gegner zur Einschränkung derer Möglichkeiten
in Anwendung bringen", heißt es in der Pressemitteilung
des Bürgerarbeitskreises. Dessen Mitglieder reklamieren die
„wirklichen Argumente" für sich: „Wäre
es nicht so, hätte auf offizieller Seite keiner die Veranlassung,
die immer wiederkehrenden Phrasen des Chefs der Stadtverwaltung
mit Aufsichtsmaßnahmen gegen Beteiligte am Arbeitskreis flankieren
zu lassen", wird mehr oder weniger unverhohlen Bürgermeister
Josef Flatscher für das Schreiben aus dem Landratsamt verantwortlich
gemacht.
Wolfgang Wagner, einziger Kaminkehrermeister unter den Vertretern
des Bürgerbegehrens, fühlt sich ohnehin nicht direkt betroffen.
Schließlich liegt sein Kehrbezirk außerhalb Freilassings.
„Ich nehme ausschließlich meine Grundrechte in dieser
politischen Auseinandersetzung wahr und lasse mir diese auch nicht
einschränken", erklärte er. Seines Wissens geschehe
aktives Sammeln von Unterschriften durch Kaminkehrer nicht und sei
auch nicht notwendig, weil die Stimmung der Bürger eindeutig
sei.
Gleichzeitig mit der Übergabe der Unterschriften forderte
der Arbeitskreis alle Stadträte nochmals auf, vor der Behandlung
des Bürgerbegehrens im Stadtrat keinerlei weitergehende Entscheidung
in Sachen Biomasseheizkraftwerk zu fällen. Dies würde
nämlich der Freilassinger Bürger als klare Missachtung
seines Willens zur Schaffung vollendeter Tatsachen durch Bürgermeister
und Stadträte sehen. „Es wird sich zeigen, inwieweit
die vom Bürger gewählten Stadträte bereit sind, den
Willen ihrer Wähler entweder umzusetzen oder zu negieren",
betonen die Vertreter des Arbeitskreises, zu denen neben den drei
Unterzeichnern noch FWG-Ortsvorsitzender Bert Enzinger zählt.
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Rudolf Unterrainer, Hias Kreuzeder und Wolfgang Wagner
erschienen gestern um 10Uhr im Rathaus mit einem dicken Aktenordner,
in dem sie die Originale der Unterschriftenlisten abgeheftet hatten.
In einer gleichzeitig verbreiteten Pressemitteilung legten sie
Wert auf die Feststellung, dass sich kein Bezirkskaminkehrer aktiv
an der Unterschriftensammlung beteiligt hatte. Das ist ihnen nämlich
in Ihrer Eigenschaft als Kaminkehrer untersagt, wie jüngst
das Landratsamt allen „Schwarzen" des Landkreises mitgeteilt
hatte.
Das Einsammeln von Unterschriften dürfe ausschließlich
ohne erkennbaren Bezug zur dienstlichen Tätigkeit erfolgen.
Die Kreisbehörde beruft sich dabei auf das Schornsteinfegergesetz.
Die Kaminkehrer sind mit einem Kehrbezirk „beliehen"
und müssen Neutralität wahren. |
Das Einsammeln von Unterschriften gegen ein geplantes
BioHeizkraftwerk stelle einen Verstoß gegen den Paragraphen
12 Absatz 1 dar, weil der Schornsteinfeger seine Aufgaben und Befugnis
nicht mehr unparteilich und neutral wahrnehmen könne. In dem
zitierten Absatz heißt es wörtlich:
„Die Bezirksschornsteinfegermeister sind verpflichtet, ihre
Aufgaben und Befugnisse ordnungsgemäß und gewissenhaft
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unparteiisch
auszuführen." Für den Bürgerarbeitskreis läuft
die Argumentation des Landratsamtes auf den „faktischen Entzug
der bürgerlichen Rechte der Bezirkskaminkehrer" hinaus.
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