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FREILASSING (st) - Der Stadtrat hält an
seinen zuletzt gefassten Beschlüssen zum BiomasseHeizkraftwerk
fest. Eine Eingabe des „Bürgerarbeitskreises Intelligente
Energieversorgung für Freilassings Bürger" wurde in
der Sitzung Montagabend mit großer Mehrheit abgeschmettert.
Der Arbeitskreis, der bekanntlich einen Bürgerentscheid zu dem
Projekt anstrebt, hatte darum gebeten, von weiteren Schritten auf
Basis der Stadtratsbeschlüsse vom 14. Dezember und 18. Januar
abzusehen, bis die gesetzliche Sperrwirkung des Bürgerbegehrens
eintritt. Die Stadträte sahen dazu aber keine Veranlassung. |
Darüber muss nämlich dann
wiederum der Stadtrat befinden, das ist in Freilassing am 34. Tag
vor einer Abstimmung, weil die Sitzungen immer montags stattfinden,
der Bürgerentscheid selbst aber an einem Sonntag. Peter Egger:
„Aus den Erfahrungen der bisherigen Bürgerbegehren und
-entscheide in Freilassing ist festzustellen, dass der Zeitraum
zwischen der Abgabe des Standpunkts der Bürgerbegehren-Vertreter
und der Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit im
Stadtrat zu kurz angesetzt ist, um hierfür eine sachgerecht
vorbereitete Beschlussvorlage gewährleisten zu können."
Als Beispiel nannte Egger das Bürgerbegehren zum Freibad,
wo nur ein Sachverständigengutachten klären konnte, ob
die Begründung der Bürgervertreter nicht bereits wahrheitswidrige
Aussagen enthält. Ludwig Unterreiner (FWG-Heimatliste) fragte
angesichts der zahlreichen Änderungen, ob denn alle städtischen
Satzungen so fehlerhaft sind. Er empfand es als „unglücklich",
dass diese Satzung nun ausgerechnet vor einem anstehenden Bürgerentscheid
geändert werden soll und kündigte deshalb eine mehrheitliche
Ablehnung seiner Fraktion an. Bürgermeister Josef Flatscher
erwiderte, dass das eventuell anstehende Bürgerbegehren gerade
der Anlass für die Änderung sei. Natürlich werde
eine Satzung dann auf den neuesten Stand gebracht, wenn man sie
braucht. Das bekräftigte auch Ernst Wohlschlager (Grüne/Bürgerliste).
Gerade jetzt vor dem Bürgerentscheid sei die Aktualisierung
der Satzung wichtig. Es werde ja in keiner Weise irgendetwas eingeschränkt.
Bei vier Gegenstimmen beschloss der Stadtrat dann die vorgeschlagenen
Änderungen.
Die Sprecher des Bürgerarbeitskreises, Wolfgang Wagner, Bert
Enzinger, Rudolf Unterrainer und Hias Kreuzeder, kommentierten die
Entscheidungen gestern folgendermaßen: „Wenn vonseiten
der Stadt beabsichtigt ist, bereits 2011 das sogenannte Biomasse-Heizkraftwerk
in Betrieb zu nehmen, dann ist es durchaus nachvollziehbar, wenn
in der Stadtratssitzung der Bitte des Arbeitskreises Intelligente
Energieversorgung für Freilassings Bürger', vorerst keine
weiteren Maßnahmen zu diesem Thema zu initiieren, nicht entsprochen
wurde. Allerdings: Sich selbst dann beim Verfahren zur Prüfung
der Zulässigkeit von Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheiden
in Zukunft mehr Zeit einzuräumen, klingt schon recht interessant." |
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In der Sitzung vom 14. Dezember hatte der
Stadtrat grundsätzlich die Umsetzung des Projekts Biomasseheizkraftwerk
beschlossen, wobei auch die Zusammenarbeit mit einem geeigneten
Partner nicht ausgeschlossen war. Als Voraussetzung für die
Verwirklichung war beschlossen worden, dass der Mindestverkauf von
Wärme durch Verträge sichergestellt ist, also das Ganze
nicht zum Draufzahlgeschäft wird.
Darüber hinaus hatten sich die Mandatare für die Einführung
eines Frühbucherrabattsystems ausgesprochen und sich als zeitlichen
Rahmen die Inbetriebnahme des Kraftwerks für das 4. Quartal
2011 vorgenommen. Auch ein sukzessiver Anschluss der städtischen
Gebäude wurde ins Auge gefasst.
Im Beschluss vom 8. Januar ging es um das Angebot der Salzburg
AG zur Zusammenarbeit. Der Stadtrat beauftragte den Werk- und Energieausschuss,
mögliche Varianten für kooperative Versorgungslösungen
vertieft zu prüfen. Ziel sollte ein ökologisch und ökonomisch
sinnvoller Wärmeverbund mit den daraus resultierenden Vorteilen
anstelle einer isolierten Lösung für Freilassing sein.
Die Umsetzung dieser Beschlüsse wollte der Arbeitskreis nun
ausgesetzt wissen. Mit gutem Grund, wie FWG-Sprecher Fritz Braun
meinte. Die Absicht der Arbeitskreisvertreter sei es nicht, dass
diese Beschlüsse geändert werden. Sie hätten vielmehr
darauf hingewiesen, dass ein Veto der Bürger zum Bau des Biomassekraftwerks
kommen könnte. Wenn dann aber beispielsweise bereits Verträge
zur Wärmelieferung unterzeichnet seien, könnten Regress-forderungen
auf die Stadt zukommen. „Es wäre vernünftig, der
Bitte des Arbeitskreises nachzukommen."
Bürgermeister Josef Flatscher erwiderte, dass die Stadt durch
diese Beschlüsse auch bereits anderweitige Verpflichtungen
eingegangen sei und verwies damit auf Aufträge an Unternehmen.
Zur rechtlichen Situation machte Hauptamtsleiterin Andrea Schenk
deutlich, dass der Bürgermeister verpflichtet sei, Mehrheitsschlüsse
des Stadtrats zu vollziehen. |
Nur fünf Stadträte aus den Reihen der FWG-Heimatliste
wollten ihn von dieser Pflicht entbinden, die anderen sahen dazu
keine Veranlassung. 3. Bürgermeister Michael Hangl (SPD) bezweifelte,
dass ein Bürgerbegehren in diesem Stadium überhaupt noch
möglich wäre.
Wie ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid durchzuführen
ist, das regelt eine städtische Satzung, die nun ebenfalls
zur Debatte stand. Sie basiert im Wesentlichen auf Vorgaben aus
dem Wahlgesetz und einer Mustersatzung des bayerischen Innenministeriums,
enthält aber auch Regelungen, die auf spezielle örtliche
Verhältnisse abgestimmt sind. Darüber muss der Stadtrat
befinden. Sachbearbeiter Peter Egger hat sich die Satzung Punkt
für Punkt vorgenommen und präsentierte nun eine ganze
Reihe von Änderungsvorschlägen. Viele von ihnen waren
rein redaktioneller Art. So werden- nun zum Beispiel Formulierungsfehler
wie Bürgerbescheid statt -entscheid ausgemerzt.
Einige der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen basieren laut Egger
aber auch auf Erfahrungen aus den letzten Bürgerbegehren. So
heißt es da etwa in der noch geltenden Satzung, dass den Mitgliedern
der Abstimmungsorgane eine Entschädigung von 16 Euro gewährt
wird. Neu wird nun den Helfern eine Entschädigung in der Höhe
gewährt, die auch bei Bundestags- und Europawahlen ausbezahlt
wird. Diese vom Bund erstattete Entschädigung beträgt
derzeit 21 Euro. Neu ist auch, dass nun festgelegt ist, dass der
Stadtrat über die Gestaltung der Stimmzettel befindet. Das
war allerdings bisher in der Praxis bereits so, ohne dass es eigens
in der Satzung geregelt war.
Die gravierendste Änderung, die Egger vorschlug, bezieht
sich auf die Frist, welche die Vertreter des Bürgerbegehrens
haben, ihren Standpunkt schriftlich darzulegen. Bisher musste er
bis zum 38. Tag, 16 Uhr, vor dem Bürgerentscheid vorliegen.
Künftig ist am 41. Tag, 12 Uhr, Ultimo. Damit hat die Verwaltung
etwas länger Zeit zu prüfen, ob die Begründung der
Vertreter des Bürgerbegehrens dem Sachlichkeitsgebot entspricht. |
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