Freilassinger Anzeiger vom 10. Februar 2010
Stadtrat setzt Kraftwerks-Beschlüsse nicht aus
Eingabe des Bürgerarbeitskreises findet keine Mehrheit - Satzung überarbeitet
  FREILASSING (st) - Der Stadtrat hält an seinen zuletzt gefassten Beschlüssen zum BiomasseHeizkraftwerk fest. Eine Eingabe des „Bürgerarbeitskreises Intelligente Energieversorgung für Freilassings Bürger" wurde in der Sitzung Montagabend mit großer Mehrheit abgeschmettert. Der Arbeitskreis, der bekanntlich einen Bürgerentscheid zu dem Projekt anstrebt, hatte darum gebeten, von weiteren Schritten auf Basis der Stadtratsbeschlüsse vom 14. Dezember und 18. Januar abzusehen, bis die gesetzliche Sperrwirkung des Bürgerbegehrens eintritt. Die Stadträte sahen dazu aber keine Veranlassung.

Darüber muss nämlich dann wiederum der Stadtrat befinden, das ist in Freilassing am 34. Tag vor einer Abstimmung, weil die Sitzungen immer montags stattfinden, der Bürgerentscheid selbst aber an einem Sonntag. Peter Egger: „Aus den Erfahrungen der bisherigen Bürgerbegehren und -entscheide in Freilassing ist festzustellen, dass der Zeitraum zwischen der Abgabe des Standpunkts der Bürgerbegehren-Vertreter und der Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit im Stadtrat zu kurz angesetzt ist, um hierfür eine sachgerecht vorbereitete Beschlussvorlage gewährleisten zu können."

Als Beispiel nannte Egger das Bürgerbegehren zum Freibad, wo nur ein Sachverständigengutachten klären konnte, ob die Begründung der Bürgervertreter nicht bereits wahrheitswidrige Aussagen enthält. Ludwig Unterreiner (FWG-Heimatliste) fragte angesichts der zahlreichen Änderungen, ob denn alle städtischen Satzungen so fehlerhaft sind. Er empfand es als „unglücklich", dass diese Satzung nun ausgerechnet vor einem anstehenden Bürgerentscheid geändert werden soll und kündigte deshalb eine mehrheitliche Ablehnung seiner Fraktion an. Bürgermeister Josef Flatscher erwiderte, dass das eventuell anstehende Bürgerbegehren gerade der Anlass für die Änderung sei. Natürlich werde eine Satzung dann auf den neuesten Stand gebracht, wenn man sie braucht. Das bekräftigte auch Ernst Wohlschlager (Grüne/Bürgerliste). Gerade jetzt vor dem Bürgerentscheid sei die Aktualisierung der Satzung wichtig. Es werde ja in keiner Weise irgendetwas eingeschränkt.

Bei vier Gegenstimmen beschloss der Stadtrat dann die vorgeschlagenen Änderungen.
Die Sprecher des Bürgerarbeitskreises, Wolfgang Wagner, Bert Enzinger, Rudolf Unterrainer und Hias Kreuzeder, kommentierten die Entscheidungen gestern folgendermaßen: „Wenn vonseiten der Stadt beabsichtigt ist, bereits 2011 das sogenannte Biomasse-Heizkraftwerk in Betrieb zu nehmen, dann ist es durchaus nachvollziehbar, wenn in der Stadtratssitzung der Bitte des Arbeitskreises Intelligente Energieversorgung für Freilassings Bürger', vorerst keine weiteren Maßnahmen zu diesem Thema zu initiieren, nicht entsprochen wurde. Allerdings: Sich selbst dann beim Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheiden in Zukunft mehr Zeit einzuräumen, klingt schon recht interessant."

 
 

  In der Sitzung vom 14. Dezember hatte der Stadtrat grundsätzlich die Umsetzung des Projekts Biomasseheizkraftwerk beschlossen, wobei auch die Zusammenarbeit mit einem geeigneten Partner nicht ausgeschlossen war. Als Voraussetzung für die Verwirklichung war beschlossen worden, dass der Mindestverkauf von Wärme durch Verträge sichergestellt ist, also das Ganze nicht zum Draufzahlgeschäft wird.

Darüber hinaus hatten sich die Mandatare für die Einführung eines Frühbucherrabattsystems ausgesprochen und sich als zeitlichen Rahmen die Inbetriebnahme des Kraftwerks für das 4. Quartal 2011 vorgenommen. Auch ein sukzessiver Anschluss der städtischen Gebäude wurde ins Auge gefasst.

Im Beschluss vom 8. Januar ging es um das Angebot der Salzburg AG zur Zusammenarbeit. Der Stadtrat beauftragte den Werk- und Energieausschuss, mögliche Varianten für kooperative Versorgungslösungen vertieft zu prüfen. Ziel sollte ein ökologisch und ökonomisch sinnvoller Wärmeverbund mit den daraus resultierenden Vorteilen anstelle einer isolierten Lösung für Freilassing sein.

Die Umsetzung dieser Beschlüsse wollte der Arbeitskreis nun ausgesetzt wissen. Mit gutem Grund, wie FWG-Sprecher Fritz Braun meinte. Die Absicht der Arbeitskreisvertreter sei es nicht, dass diese Beschlüsse geändert werden. Sie hätten vielmehr darauf hingewiesen, dass ein Veto der Bürger zum Bau des Biomassekraftwerks kommen könnte. Wenn dann aber beispielsweise bereits Verträge zur Wärmelieferung unterzeichnet seien, könnten Regress-forderungen auf die Stadt zukommen. „Es wäre vernünftig, der Bitte des Arbeitskreises nachzukommen."

Bürgermeister Josef Flatscher erwiderte, dass die Stadt durch diese Beschlüsse auch bereits anderweitige Verpflichtungen eingegangen sei und verwies damit auf Aufträge an Unternehmen. Zur rechtlichen Situation machte Hauptamtsleiterin Andrea Schenk deutlich, dass der Bürgermeister verpflichtet sei, Mehrheitsschlüsse des Stadtrats zu vollziehen.

Nur fünf Stadträte aus den Reihen der FWG-Heimatliste wollten ihn von dieser Pflicht entbinden, die anderen sahen dazu keine Veranlassung. 3. Bürgermeister Michael Hangl (SPD) bezweifelte, dass ein Bürgerbegehren in diesem Stadium überhaupt noch möglich wäre.

Wie ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid durchzuführen ist, das regelt eine städtische Satzung, die nun ebenfalls zur Debatte stand. Sie basiert im Wesentlichen auf Vorgaben aus dem Wahlgesetz und einer Mustersatzung des bayerischen Innenministeriums, enthält aber auch Regelungen, die auf spezielle örtliche Verhältnisse abgestimmt sind. Darüber muss der Stadtrat befinden. Sachbearbeiter Peter Egger hat sich die Satzung Punkt für Punkt vorgenommen und präsentierte nun eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen. Viele von ihnen waren rein redaktioneller Art. So werden- nun zum Beispiel Formulierungsfehler wie Bürgerbescheid statt -entscheid ausgemerzt.

Einige der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen basieren laut Egger aber auch auf Erfahrungen aus den letzten Bürgerbegehren. So heißt es da etwa in der noch geltenden Satzung, dass den Mitgliedern der Abstimmungsorgane eine Entschädigung von 16 Euro gewährt wird. Neu wird nun den Helfern eine Entschädigung in der Höhe gewährt, die auch bei Bundestags- und Europawahlen ausbezahlt wird. Diese vom Bund erstattete Entschädigung beträgt derzeit 21 Euro. Neu ist auch, dass nun festgelegt ist, dass der Stadtrat über die Gestaltung der Stimmzettel befindet. Das war allerdings bisher in der Praxis bereits so, ohne dass es eigens in der Satzung geregelt war.

Die gravierendste Änderung, die Egger vorschlug, bezieht sich auf die Frist, welche die Vertreter des Bürgerbegehrens haben, ihren Standpunkt schriftlich darzulegen. Bisher musste er bis zum 38. Tag, 16 Uhr, vor dem Bürgerentscheid vorliegen. Künftig ist am 41. Tag, 12 Uhr, Ultimo. Damit hat die Verwaltung etwas länger Zeit zu prüfen, ob die Begründung der Vertreter des Bürgerbegehrens dem Sachlichkeitsgebot entspricht.

 
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