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BAD REICHENHALL (kb) - Bereits
in seiner vergangenen Sitzung beschäftigte sich der Bau- und
Umweltausschuss der Stadt Bad Reichenhall mit dem Vorhaben von Irene
und Franz Wolferstetter aus Tittmoning. Das Ehe-paar plant die Errichtung
und den Betrieb eines Wasserkraftwerkes am Luitpoldwehr. Die Ausschussmitglieder
äußerten Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Zum einen
sahen sie an den Staustufen ein einzigartiges Idyll der Stadt bedroht.
Zum anderen stelle jeglicher Eingriff an dieser „sensiblen
Stelle" der Saalach eine nicht zu berechnende Hochwassergefahr
dar.
„Wer weiß, was alles passieren kann", betonte
Fritz Grübl energisch. „Bis jetzt sind wir bei Hochwasser
immer glimpflich davon-gekommen." Die Beschlussvorlage war
dem Ausschussmitglied deswegen viel zu sanft formuliert. „Wir
als Stadt müssen deutlich signalisieren, dass einem Bauantrag
dort auf keinen Fall zugestimmt werden wird." Da es sich bei
dem Planungsvorhaben aber um ein wasserrechtliches Verfahren handelt,
ist für die Genehmigung das Wasserwirtschaftsamt Traunstein
zuständig.
„Wir sind keine Verfahrensträger", betonte Stadtbaumeister
Thomas Knaus erneut. Die Stadt Bad Reichenhall habe lediglich die
Möglichkeit, in einer allgemeinen Öffentlichkeits-beteiligung
ihre Bedenken in einer Stellungnahme zu äußern. Durch
Kontaktaufnahme mit den beteiligten Stellen konnte das Stadtbauamt
folgenden Sachstand und neue Erkenntnis in Erfahrung bringen:
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Der Bauausschuss der Stadt Bad Reichenhall spricht sich
gegen ein Wasserkraftwerk am Luitpoldwehr aus, da die Gefahren bei
Hochwasser unberechenbar seien. Unser Bild zeigt die reißende
Saalach am geplanten Standort beim Hochwasser im Jahr 2005. Foto:
Archiv |
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Laut Auskunft des Landratsamtes war ein Abschluss
des wasserrechtlichen Verfahrens für die geplante Anlage bisher
nicht möglich, da die Stellungnahme des Grundstücks-eigentümers,
des Freistaates Bayern, noch nicht vorliege.
Grundsätzlich sei es aber möglich, auch ohne eine privatrechtliche
Vereinbarung zur Nutzung der benötigten Grundstücksflächen
ein wasserrechtliches Verfahren zum Abschluss zu bringen. Der Eigentümer
eines Gewässers muss dessen Benutzung durch einen Dritten im
Falle einer Bewilligung dulden.
Die Wasserkraftanlage ist am Luitpold-wehr auf der rechten Seite,
an der Stelle der Verlandung geplant. Die Anlage soll im Wesentlichen
aus Oberwasserkanal, Kiesschleuse, Rechen mit Rechenreiniger, Einlauf-schutz,
Turbinenhaus aus Stahlbeton, Unter-wasserkanal und Umgehungsgerinne
bestehen
Mit der geplanten Maßnahme würden maximal sechs Kubikmeter
Wasser pro Sekunde in Fließrichtung nach rechts in die Wasserkraftanlage,
beziehungsweise eine Restwassermenge von maximal 0,4 Kubikmeter
Wasser pro Sekunde über eine Wanderhilfe für Fische abgeleitet.
Die Folge: Die meiste Zeit ist eine Benetzung der vier Staustufen
am Luitpoldwehr nicht mehr gegeben. Die Befürchtung, die Stadtrat
Gerhard Fuchs bereits in der vergangenen Sitzung äußerte,
bestätigt sich somit.
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Auf Wunsch des Bauausschusses wurden auch die Stadtwerke
nochmals mit der Angelegenheit befasst, denn die Benutzung des Saalachwassers
als „staatseigenes Gewässer der ersten Ordnung"
könne theoretisch jedermann beantragen. Nach einschlägiger
Prüfung kamen die Stadtwerke aber überein, dass für
sie ein Wasserkraftwerk am Luit-poldwehr wirtschaftlich nicht zu
betreiben ist. Der Bauausschuss beschloss, dem Landratsamt seine
Bedenken - gerade in Hinsicht auf den Hochwasserschutz - in einer
schriftlichen Stellungnahme und mit Bitte um Berücksichtigung
vorzulegen.
Weiter wurde die Genehmigung für den Neubau einer Trafostation
Nähe Zwieselstraße/Bruckthal genehmigt. Im Rahmen der
schrittweisen Verkabelung der 20 Kilovolt Freileitungen Richtung
Nonner Oberland und Thumsee benötigt die Elektrizitäts-genossenschaft
Karlstein eine neue Station. Als Ersatz für den Standort Langacker
ist ein 4,18 Meter auf 2,70 Meter großer begehbarer Baukörper
aus Stahlbeton geplant. Die Verpflichtung zum Rückbau der Anlage
nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung ist vom Bauträger
schriftlich anzuerkennen.
Die beiden Reihenhauseigentümer Kastulus Maier und Maximilian
Rehrl dürfen an der Hallgrafenstraße ein Carport errichten.
Es soll in Holzständerbauweise errichtet werden und sich in
der Gestaltung an den bestehen-den Garagen orientieren. |
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