Freilassinger Anzeiger vom 17. Oktober 2007
Einwände gegen Wasserkraftwerk angemeldet
Bauausschuss tagte - Fritz Grübl für klares Signal gegen das Vorhaben am Luitpoldwehr
 

BAD REICHENHALL (kb) - Bereits in seiner vergangenen Sitzung beschäftigte sich der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Bad Reichenhall mit dem Vorhaben von Irene und Franz Wolferstetter aus Tittmoning. Das Ehe-paar plant die Errichtung und den Betrieb eines Wasserkraftwerkes am Luitpoldwehr. Die Ausschussmitglieder äußerten Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Zum einen sahen sie an den Staustufen ein einzigartiges Idyll der Stadt bedroht. Zum anderen stelle jeglicher Eingriff an dieser „sensiblen Stelle" der Saalach eine nicht zu berechnende Hochwassergefahr dar.

„Wer weiß, was alles passieren kann", betonte Fritz Grübl energisch. „Bis jetzt sind wir bei Hochwasser immer glimpflich davon-gekommen." Die Beschlussvorlage war dem Ausschussmitglied deswegen viel zu sanft formuliert. „Wir als Stadt müssen deutlich signalisieren, dass einem Bauantrag dort auf keinen Fall zugestimmt werden wird." Da es sich bei dem Planungsvorhaben aber um ein wasserrechtliches Verfahren handelt, ist für die Genehmigung das Wasserwirtschaftsamt Traunstein zuständig.

„Wir sind keine Verfahrensträger", betonte Stadtbaumeister Thomas Knaus erneut. Die Stadt Bad Reichenhall habe lediglich die Möglichkeit, in einer allgemeinen Öffentlichkeits-beteiligung ihre Bedenken in einer Stellungnahme zu äußern. Durch Kontaktaufnahme mit den beteiligten Stellen konnte das Stadtbauamt folgenden Sachstand und neue Erkenntnis in Erfahrung bringen:

Der Bauausschuss der Stadt Bad Reichenhall spricht sich gegen ein Wasserkraftwerk am Luitpoldwehr aus, da die Gefahren bei Hochwasser unberechenbar seien. Unser Bild zeigt die reißende Saalach am geplanten Standort beim Hochwasser im Jahr 2005. Foto: Archiv  
 

Laut Auskunft des Landratsamtes war ein Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens für die geplante Anlage bisher nicht möglich, da die Stellungnahme des Grundstücks-eigentümers, des Freistaates Bayern, noch nicht vorliege.

Grundsätzlich sei es aber möglich, auch ohne eine privatrechtliche Vereinbarung zur Nutzung der benötigten Grundstücksflächen ein wasserrechtliches Verfahren zum Abschluss zu bringen. Der Eigentümer eines Gewässers muss dessen Benutzung durch einen Dritten im Falle einer Bewilligung dulden.

Die Wasserkraftanlage ist am Luitpold-wehr auf der rechten Seite, an der Stelle der Verlandung geplant. Die Anlage soll im Wesentlichen aus Oberwasserkanal, Kiesschleuse, Rechen mit Rechenreiniger, Einlauf-schutz, Turbinenhaus aus Stahlbeton, Unter-wasserkanal und Umgehungsgerinne bestehen

Mit der geplanten Maßnahme würden maximal sechs Kubikmeter Wasser pro Sekunde in Fließrichtung nach rechts in die Wasserkraftanlage, beziehungsweise eine Restwassermenge von maximal 0,4 Kubikmeter Wasser pro Sekunde über eine Wanderhilfe für Fische abgeleitet. Die Folge: Die meiste Zeit ist eine Benetzung der vier Staustufen am Luitpoldwehr nicht mehr gegeben. Die Befürchtung, die Stadtrat Gerhard Fuchs bereits in der vergangenen Sitzung äußerte, bestätigt sich somit.

Auf Wunsch des Bauausschusses wurden auch die Stadtwerke nochmals mit der Angelegenheit befasst, denn die Benutzung des Saalachwassers als „staatseigenes Gewässer der ersten Ordnung" könne theoretisch jedermann beantragen. Nach einschlägiger Prüfung kamen die Stadtwerke aber überein, dass für sie ein Wasserkraftwerk am Luit-poldwehr wirtschaftlich nicht zu betreiben ist. Der Bauausschuss beschloss, dem Landratsamt seine Bedenken - gerade in Hinsicht auf den Hochwasserschutz - in einer schriftlichen Stellungnahme und mit Bitte um Berücksichtigung vorzulegen.

Weiter wurde die Genehmigung für den Neubau einer Trafostation Nähe Zwieselstraße/Bruckthal genehmigt. Im Rahmen der schrittweisen Verkabelung der 20 Kilovolt Freileitungen Richtung Nonner Oberland und Thumsee benötigt die Elektrizitäts-genossenschaft Karlstein eine neue Station. Als Ersatz für den Standort Langacker ist ein 4,18 Meter auf 2,70 Meter großer begehbarer Baukörper aus Stahlbeton geplant. Die Verpflichtung zum Rückbau der Anlage nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung ist vom Bauträger schriftlich anzuerkennen.

Die beiden Reihenhauseigentümer Kastulus Maier und Maximilian Rehrl dürfen an der Hallgrafenstraße ein Carport errichten. Es soll in Holzständerbauweise errichtet werden und sich in der Gestaltung an den bestehen-den Garagen orientieren.

 

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