Freilassinger Anzeiger, Donnerstag, 20. Februar 2004
Keine Wasserkraftnutzung in der Salzach
Regierung von Oberbayern bestätigt die Auffassung der Grünen

FREILASSING - Die Regierung von Ober-bayern hat die Rechts-auffassung der Grünen-Kreistags-fraktion bestätigt und den Forderungen nach einer Prüfung des Baus von Wasserkraftwerken in der Salzach eine Abfuhr erteilt. Darüber informierte die stellvertretende Fraktions-vorsitzende Elisabeth Hagenauer nun bei einer Fraktionssitzung der Grünen.

Die Fraktionen von CSU, FWG und SPD hatten in Stellungnahmen zum Raumordnungs-verfahren zur Sanierung der Salzach gefordert, dass eine solche Prüfung durch-geführt wird. Bereits damals hatten die Kreis-Grünen argumentiert, dass dies nicht Gegen-stand des Raumordnungsverfahrens sein kann.

Da weder der Freistaat Bayern noch die Republik Österreich als Träger von Wasser-kraftanlagen in der Salzach vorgesehen sind, wäre eine eventuelle Prüfung der Raum-verträglichkeit eines Baus von Wasserkraftanlagen in der Salzach Aufgabe von privaten Investoren, argumentierte Hagenauer.

Bei der Fraktionssitzung zitierte sie nun aus einem vor kurzem übermittelten Brief der Regierung von Oberbayern an das Landratsamt Berchtesgadener Land. Dabei bestätigt die Begierung von Oberbayern voll und ganz die Rechtsauffassung der Grünen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„Sowohl die Wasser-wirtschafts-verwaltung des Freistaats Bayern als auch die Wasserbau-verwaltungen in der Republik Österreich sind nicht als Träger von Wasserkraftanlagen an der Salzach vorgesehen. Dies ist Aufgabe privater Interessenten.

Wasserkraftanlagen wurden deshalb vom Projektträger nicht weiterverfolgt und auch nicht untersucht. Sie waren nicht Gegenstand des Raumordnungs-verfahrens."

Nach Ansicht von Elisabeth Hagenauer ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sich die überwiegende Mehrheit des Kreistags trotz der offenkundigen Aussichtslosigkeit ihrer Forderung nicht von ihrem unsinnigen Tun abhalten ließ. Wer sich nur halbwegs im Verfahrensrecht auskennt, habe zwingend zu der von den Grünen vertretenen Haltung kommen müssen. „Die Kollegen haben in dieser Frage jeden Realitätssinn vermissen lassen", meinte sie.

Neben den verfahrensrechtlichen Rahmen-bedingungen hätten sie aber auch die einschlägigen Beschlüsse der Salzburger Landesregierung und der österreichischen Bundesregierung kennen können. Demnach lehnen sowohl das Land Salzburg als auch die Republik Österreich einen Bau von Wasser-kraftwerken in der Salzach ab. Da aber deren Bau im Grenzfluss Salzach nur mit dem Einverständnis des Nachbarlandes möglich wäre, ist er auch von daher in der Salzach illusorisch.

Weiter wies Hagenauer darauf hin, dass im Vorfeld des Raumordnungs-verfahrens auf bayerischer Seite alle potentiellen Betreiber von Wasserkraftwerken angeschrieben worden wären. Allerdings habe keiner dieser möglichen Betreiber sich gemeldet.

Auf österreichischer Seite erklärten die Grenzkraft-werke Simbach, dass aus ihrer Sicht nur eine ganze Kette von Kraftwerken ökonomisch sinnvoll wäre. Dies ist aber nach den Vorgaben der Salzachsanierung nicht möglich.

Liesl Hagenauer stellte klar, dass für die Grünen selbstverständlich der Bau von Wasserkraftanlagen sinnvoll ist. Allerdings müsse jeder Standort im Detail geprüft werden.

Und dabei könne auch herauskommen, dass an dem einen oder anderen Standort ein Wasserkraftwerk nicht mit anderen Zielen vereinbar ist. Dies ist ihrer Meinung nach im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Salzach der Fall.

Neben dem Thema Wasserkraft-nutzung ging Hagenauer auch noch auf die von einer Mehrheit des Kreistages geforderte Verlegung der Surmündung ein.

Diese Forderung war erhoben worden, weil angeblich die im Flusskilometer 51,9 geplante Sohlrampe zu einer häufigeren Überflutung der landwirt-schaft-lichen Flächen durch einen Rückstau der Sur führen würde.

Die Regierung von Oberbayern stellt in dem oben erwähnten Brief an das Landratsamt lapidar fest, dass die geplante Sohlrampe keine häufigeren Überflutungen bewirken wird. Somit ist auch in dieser Frage die Haltung der Grünen-Kreistags-fraktion bestätigt worden.