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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Heute Morgen fand im Umweltausschuss die Anhörung und Beschlussfassung
zum Gesetzentwurf für die Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien
für flüssige Biomasse im EEG statt. Die Grüne Bundestagsfraktion
hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, nachdem die Bundesregierung
unnötige Zeit hatte verstreichen lassen, um frühzeitig
klare Vorgaben für die Zertifizierung nachhaltig erzeugter
Bioenergie festzulegen. Sie ist mit dafür verantwortlich, dass
der Zertifizierungsprozess nicht ausreichend fortgeschritten ist.
Unumstritten ist, dass die Sicherstellung einer verlässlichen
weltweiten Zertifizierung für die nachhaltige Erzeugung von
Bioenergien unerlässlich für deren weitere Nutzung ist
und schnellstmöglich erreicht werden muss.
Der Markt für flüssige Bioenergien zeigt ein differenziertes
Bild. Bei Palm- und Sojaöl stehen ausreichende Mengen an zertifizierter
Produktion bereit. Beispielsweise sind 600.000 Tonnen Palmöl
nach den Kriterien des RSPO zertifiziert und könnten binnen
weniger Tage auch das in Deutschland anerkannte ISCC-Zertifikat
erhalten.
Völlig anders stellt sich die Situation in den heimischen
Ölmühlen dar, die gravierende Probleme haben, die bürokratische
und aufwändige Zertifizierung mit ihrer engen Personalausstattung
gewährleisten zu können. Dies gilt zumal, da die meisten
der rund 300 Ölmühlen sich wegen der verfehlten Besteuerung
von Biokraftstoffen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.
Hier sind dringend Erleichterungen erforderlich, die die Bürokratie
abbauen und den Vollzug bei der Zertifizierung unterstützen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP kommt diesem differenzierten
Bild nicht nach. Er geht damit an der Realität der Bioenergie-Märkte
vorbei.
Die Grüne Bundestagsfraktion stellt daher im morgigen Plenum
des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag zu dem
Gesetz. Wir fordern die Bundesregierung in dem Entschließungsantrag
auf:
• das Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
für Palm- und Sojaöl nicht zu verschieben,
• Sonderregelungen für heimische Pflanzenölmühlen
in Verbindung mit einem Förderprogramm festzulegen, welche
die betroffenen Unternehmen beim Vollzug der Zertifizierung unterstützen
und die Bürokratie in vertretbaren Aufwand hält.
Bei dem Grünen Wunsch die bürokratischen Lasten für
die heimischen dezentralen Ölmühlen zu reduzieren, hatte
die Staatssekretärin Katharina Reiche in der Sitzung des Umweltausschusses
bereits entgegenkommen signalisiert. Da man sich bei der derzeitigen
Regierung auf nichts mehr verlassen kann, fordert der Antrag diese
Zusage aber auch schriftlich ein. Das Bundeslandwirtschaftsministerium
ist aufgefordert, die dezentralen Ölmühlen finanziell
zu unterstützen, damit diese die Zertifizierungskosten tragen
können.
Berlin, den 16.06.2010
Ihr Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/ Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030 - 227 72 158, Fax: 030 - 227 76 369
http://www.hans-josef-fell.de, Bei mir werden Erneuerbare Energien
groß geschrieben!
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