Der Bundestag möge zur Beschleunigung des Umstiegs auf Erneuerbare
Energien und zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Fehlinvestitionen
in veraltete fossil/nukleare Technologien eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz
beschließen: Die Höhe der Solarstromvergütung soll
nur dann um jährlich mehr als 5 Prozent gesenkt werden, wenn
die Rendite der Anlagenbetreiber die in der fossil/nuklearen Energiewirtschaft
üblichen Renditen zuzüglich der Klimaschaden- und Entsorgungs-Folgekosten
übersteigt.
Begründung
Nach dem enttäuschenden Ausgang der Klimakonferenz in Kopenhagen
bleibt nur noch eine Verstärkung der nationalen Aktivitäten.
Dazu sind gesetzgeberische Maßnahmen zur möglichst frühen
Umstellung der Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien
notwendig.
Die vorliegende Petition befasst sich speziell mit der verstärkten
Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom, da hier
bereits im EEG 2009 eine Fehlentscheidung getroffen wurde und nun
eine weitere droht: Derzeit wird die Absenkung der Einspeisevergütung
als Wachstumsbremse eingesetzt (§ 20 EEG 2009). Der jährliche
Zuwachs der PV in Deutschland soll in planwirtschaftlicher Weise
auf einen von der Regierung festgelegten Wachstumskorridor beschränkt
werden. Dies ist mit dem Klimaschutzgedanken nicht vereinbar. Die
Tatsache, dass diese neue Technik schon seit Jahren schneller wächst
als (amtlich) prognostiziert, sollte vielmehr genutzt werden.
Eine Wachstumsbeschleunigung beim Ausbau der Solarstromerzeugung
wird globale Auswirkungen im Kampf gegen den Klimawandel haben,
denn sie wird auch die Verbraucher in anderen Ländern dazu
befähigen, fossile durch solare Stromerzeugung zu ersetzen.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ergeben sich erhebliche Vorteile:
Deutschland kann sich wieder an die Spitze der Technologieentwicklung
setzen. Es entstehen zukunftssichere Arbeitsplätze bei den
mittelständischen deutschen Firmen, die Solaranlagen auf den
Dächern und Fassaden montieren oder Wechselrichter und sonstiges
Zubehör oder Solarmodule herstellen. Das dazu notwendige Kapital
wird von Privatpersonen aufgebracht. Gerade bei der Photovoltaik
kann und will sich ein großer Teil der Bevölkerung aktiv
beteiligen. Millionen von Bürgern haben bereits in der Vergangenheit
Milliarden für den Ausbau der Photovoltaik auf ihren Dächern
und Fassaden bereitgestellt. Dieses Kapital einschließlich
Zinsen wird ihnen nach dem Stromeinspeisungsgesetze (StrEG) und
dem EEG erst im Laufe von 20 Jahren über den Strompreis wieder
zurückgegeben (refinanziert). StrEG und EEG gehören damit
zu den erfolgreichsten Investitions-anreizprogrammen der Bundesrepublik,
genießen weltweit ein einzigartiges Ansehen und wurden von
vielen Staaten in ähnlicher Weise eingeführt. Sehr wichtig
ist in der aktuellen Schuldenkrise: Beide Gesetze belasten den Bundeshaushalt
nicht.
Je schneller die Umstellung erfolgt, desto weniger Volksvermögen
wird in sogenannten "Brückentechnologien" gebunden,
die zu einer erheblichen volkswirtschaftlichen Belastung werden
können, da sie schon zum Zeitpunkt der Errichtung nicht mehr
dem möglichen Stand der CO2-Vermeidung oder der Vermeidung
von radioaktiven Abfällen entsprechen.
Die Sorge einer sogenannten "Überförderung"
teilen wir nicht. Bei verlässlichen Rahmenbedingungen werden
die Gewinne in den weiteren Ausbau der Produktionskette gesteckt.
Wenn wir hingegen bei der Einführung der Erneuerbaren Energien
geizen, werden wir unvergleichlich viel höhere Verluste durch
den Klimawandel erleiden.
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