Das Kyoto-Syndrom und das Elend neoliberaler Energie- und Umweltökonomie
von Hermann Scheer
Als am 16. Februar 2005 das Kyoto-Protokoll in Kraft trat, wurde
es überschwänglich gefeiert, besonders von Umweltpolitikern,
-organisationen und -wissenschaftlern. Wiederum wurde davon gesprochen,
dass nun ein „neues Zeitalter“ begonnen habe. In Zeitungsannoncen
der deutschen Bundesregierung hieß es: „Sibirien bleibt
kalt“, als sei das Weltklima schon gerettet. Die Fraktion
der Grünen im Deutschen Bundestag nennt es einen „Meilenstein
für den internationalen Klimaschutz“. Die Schlagzeile
der „tageszeitung“, zu deren Selbstverständnis
das publizistische Engagement für ökologische Fragen gehört,
lautete: „Großer Schritt für die Menschen, aber
nur ein kleiner für das Klima.“
Diese Überschrift, dessen beiden Halbsätze in Widerspruch
zueinander stehen, drückt das Dilemma der Kyoto-Protokoll-Enthusiasten
aus: Man weiß, dass es für den Weltklimaschutz vollkommen
unzulänglich ist. Ein Dilemma, das auch in der Erklärung
der deutschen Klimaforscher zum Ausdruck kommt: Das Protokoll sei
ein “Riesengewinn, aber es bringt letztlich nichts”.
Der allgemeine Tenor lautet, dass es in Zukunft darum gehen müsse,
die USA von ihrer Mitwirkungs-verweigerung abzubringen und möglichst
alle Länder, vor allem China, in die Verpflichtungen zur Minderung
von Treibhausgas-Emissionen einzubeziehen - und darum, die bisherigen
Verpflichtungsquoten zu erhöhen. Immerhin, so der weltweite
Begrüßungschor, sei aber mit dem Kyoto-Protokoll der
Einstieg in eine gemeinsame Grundordnung für Energieentscheidungen
gelungen - und das sogar mit marktwirtschaftlichen Instrumenten.
Diese werden als
vorbildliches, möglichst überall und durchgängig
anzuwendendes strategisches Grundkonzept für die Einleitung
einer Energiewende gepriesen.
Nur wenige Stimmen waren am “Kyoto-Tag” kritischer
eingestellt, wie die des Direktors des UN-Umweltprogramms Klaus
Töpfer, der “neue Lösungen, und zwar möglichst
sofort” forderte.
Das Kyoto-Protokoll verdient die darauf angestimmten Hymnen nicht,
und zwar nicht nur wegen der darin enthaltenen minimalen Verpflichtungen.
Es enthält alle das politische und wirtschaftliche Handeln
für eine globale Energiewende lähmenden, einschränkenden
und vor allem fehllenkenden Elemente, die in den beiden vorhergehenden
Abschnitten beschrieben wurden: Die monomane Fixierung auf globale
Konsenslösungen und auf solche “Marktinstrumente”,
die Unvergleichliches vergleichen und die Strukturen der herkömmlichen
Energieversorgung verfestigen. Es ist ein fragwürdiges Konstrukt
neoliberalen Energiedenkens, dessen Umsetzung gleichwohl einen wachsenden
bürokratischen Aufwand erfordert.
Das amerikanische “Nein” verhindert eine kritische
Betrachtung des Kyoto-Protokolls
Als zum Jahresende 2000 in der Verhandlungsrunde in Den Haag auf
US-amerikanisches Verlangen - noch war Clinton US-Präsident,
aber sein Nachfolger Bush war schon gewählt - ein stark verwässerter
Entwurf für die Ausgestaltung des Protokolls vorgelegt wurde,
den die europäischen Regierungen ablehnten, begrüßten
die Nicht-Regierungs-Organisationen dieses Scheitern mit dem Satz:
„Lieber kein Abkommen als ein schlechtes.“ Als jedoch
im Juli 2001 in der nächsten Verhandlungsrunde in Bonn das
nun in Kraft getretene Abkommen vereinbart wurde, war es nochmals
verwässert worden, um den USA vielleicht einen späteren
Beitritt zum Protokoll zu erleichtern. Aber nunmehr wurde es mit
dem Satz „Besser ein schlechtes als gar kein Abkommen“
über den grünen Klee gelobt und die partizipierenden NGO-Vertreter
bejubelten es.
Seitdem überwiegt eine kritiklose Einstellung zum Kyoto-Protokoll,
die die falsche Beruhigung vermittelt, jetzt sei alles auf dem besten
Weg. Wegen dessen Ablehnung durch die US-Regierung und den US-Senat
ist es zum Symbol für die politische Bereitschaft zum aktiven
Weltklimaschutz geworden – zum Unterscheidungsmerkmal zwischen
Gut und Böse. Was einmal zum Symbol geworden ist, wird meistens
unkritisch betrachtet. Hätten die USA dem Protokoll zugestimmt,
würde es wahrscheinlich schon längst eine breite kritische
Debatte über dessen Schattenseiten geben.
Deswegen ist die US-amerikanische Ablehnung doppelt schädlich:
Sie verhindert, dass der geringfügige positive Effekt des Protokolls
zum Tragen kommt, und dass die negativen Effekte – die darauf
angelegt sind, die globale Umorientierung auf Erneuerbare Energien
mehr zu bremsen als anzuschieben – wahrgenommen werden.
Weil das Abkommen selbst sehr komplex ist, erschwert es eine breite
öffentliche Diskussion. Und viele scheuen eine Kritik, um keinen
„falschen Beifall“ derjenigen zu bekommen, die einer
Klimaschutzpolitik generell ablehnend gegenüber stehen.
Nach fast zehnjährigem Verhandlungsmarathon kam die Einigung
zustande, dass die Industrieländer bis zum Jahr 2012 ihre Treibhausgas-Emissionen
um durchschnittlich 5,2 % gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren
müssen. Das Intergouvernemental Panel on Climate Change (IPCC),
in dem die Klimawissenschaftler aller Länder zusammenarbeiten,
hält jedoch bis zum Jahr 2050 eine Minderung um 60 % für
dringend geboten.
Wenn aber vor dem Jahr 2012 nichts entscheidendes weit über
das Protokoll hinaus passiert, wird es weltweit etwa 50 % und in
den Industriestaaten 11 % mehr Treibhausgas-emissionen geben. Das
sagen die Berechnungen des Sekretariats des Protokolls und die von
Hans-Joachim Luhmann, einem Klimaexperten des deutschen Wuppertal-Instituts.
Diese Zahlen gehen davon aus, dass das Kyoto-Protokoll tatsächlich
umgesetzt wird, was aber durchaus fraglich ist.
Woher nehmen all diejenigen, denen für weitergehende Lösungen
nichts anderes einfällt als eine Fortsetzung des Kyoto-Prozesses,
ihren Optimismus, auf diesem Wege für die Zeit nach 2012 den
vom IPCC geforderten Reduktionszielen auch nur einigermaßen
nahe kommen zu können? Mit denselben Methoden wie bisher und
denselben Trägern? Im Dezember 2004, als in Buenos Aires die
Verhandlungen für „Kyoto II“ gestartet wurden,
gab es dasselbe mühselige Gefeilsche wie eh und je.
Die Länder, die sich dem Protokoll angeschlossen haben, werden
in drei Gruppen unterschieden:
- Industrieländer („Annex I Parties“), mit ungefähr
gleichen Reduktionsverpflichtungen;
- industrielle Schwellenländer („Annex B Parties“),
darunter die Ostblockländer der ehemaligen Sowjetunion, die
unterschiedliche Obergrenzen für ihre Treibhausgas-Emissionen
zugestanden bekommen haben – in einer Bandbreite von minus
acht Prozent bis plus zehn Prozent gegenüber dem Referenzjahr
1990;
- und Entwicklungsländer („Non-Annex I Parties“),
die keinerlei Verpflichtungsgrenzen unterliegen.
Soweit das Protokoll Verpflichtungen enthält, richten sie
sich an Staaten. Es bleibt diesen überlassen, wie sie ihre
Verpflichtungen erfüllen. Hätte sich das Kyoto-Protokoll
mit diesem Verpflichtungsziel begnügt, so wäre die Bewertung
gerechtfertigt, dass selbst ein Minimalkompromiss besser ist als
gar keiner. Jedes verpflichtete Land müsste dann seine eigenen
Umsetzungskonzepte ergreifen. Problembewusstere Regierungen und
Parlamente würden, auch aus anderen als aus Klimamotiven, über
die eingegangene internationale Verpflichtung hinausgehen und Umweltbewegungen
würden darauf drängen. Es gäbe einen Konzeptwettbewerb,
der Gutwillige wechselseitig befruchtet.
Die flexiblen Instrumente sind das größte Problem
Aber ergänzend dazu enthält das Protokoll als Zusatzangebot
drei sogenannte „flexible Instrumente“:
• Der Handel mit „Emissionsrechten“: Jeder Staat
kann „Emissionsrechte“ in Höhe seines Verpflichtungsziels,
für die er Zertifikate (ein Zertifikat pro Tonne CO2 oder das
diesbezügliche Äquivalent bei anderen Treibhausgasen wie
Methan) erhält, an andere Staaten veräußern, wenn
er sie nicht selbst in Anspruch nimmt. Emittiert er mehr als ihm
zusteht, kann er „Rechte“ von anderen kaufen, die weniger
als ihnen zugestanden emittieren. Jeder Staat kann auch nach einem
festzulegenden Verfahren Emissionsrechte an private Anlagenbetreiber
seines Hoheitsgebietes in Form handelbarer Zertifikate vergeben.
Wer wiederum von diesen durch eigene Initiativen seine Rechte nicht
voll ausschöpft, kann diese an solche Anlagenbetreiber veräußern,
die es vorziehen, weitere Emissionsrechte zu kaufen statt Investitionen
zur Emissionsminderung zu tätigen.
• Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism
(CDM): Mit dem JI-Instrument können verpflichtete Staaten -
oder Unternehmen aus diesen - aus ebenfalls verpflichteten Staaten
eine Emissionsgutschrift erwerben. Mit dem CDM-Instrument können
Gutschriften durch Projekte in den zu keiner Reduktion verpflichteten
Entwicklungsländern erworben werden.
Die Übernahme dieser „flexiblen Instrumente“ ist
offiziell freiwillig. Da sie jedoch internationale Verrechnungsmöglichkeiten
enthalten, mit denen Staaten sich selbst und ihre Unternehmen von
ihren Verpflichtungen kostensparend entlasten können, wird
sich kein Staat der Übernahme dieser Instrumente in sein eigenes
Regelwerk entziehen können oder wollen. Die Unternehmen werden
darauf drängen, und kein Industriestaat wird darauf verzichten,
sich diesbezügliche Projekte aus seiner Entwicklungshilfe gutschreiben
zu lassen.
Wegen dieser „flexiblen Instrumenten“ wird das Kyoto-Protokoll
gerühmt. Tatsächlich sind sie aber das eigentliche Problem.
Statt marktwirtschaftlicher Lösungen führen sie –
wie zu zeigen ist – zu einer bürokratisierten und entsprechend
inflexiblen globalen
Investitionslenkung. Statt kosteneffektiver Lösungen wirken
sie eher kostentreibend, weil sie die Zahl der Mitesser und Kostgänger
im Energiesystem erhöhen.
Statt die Umorientierung auf Erneuerbare Energien zu erleichtern,
werden sie schon jetzt als Schlagwaffe gegen diejenigen politischen
Instrumente eingesetzt, über die in einigen Ländern der
Aufbruch zu Erneuerbaren Energien zustande kam. Sie verfestigen
die Strukturen der überkommenen Energiewirtschaft und verhelfen
diesen zu weiterer Expansion auch in die Entwicklungsländer:
Sie verzögern damit die globale Umorientierung auf Erneuerbare
Energien.
Durch die „flexiblen Instrumente“ wird der Minimalkompromiss
des Kyoto-Protokolls faktisch zur Obergrenze der bis 2012 stattfindenden
CO2-Reduktionen. Sie stellen indirekt einen ökonomischen Anreiz
dar, nicht über die Verpflichtungsquote von durchschnittlich
5,2% hinauszugehen. Die Folge ist, dass über die aktuell eingegangenen
Verpflichtungen hinausgehende Initiativen auf den Zeitraum nach
2012 verschoben werden. Forderungen innerhalb der Verpflichtungsländer
nach über das Minimalziel hinausgehenden Initiativen sind ohnehin
mit dem Widerstand konfrontiert, dass man sich dadurch nur selbst
schaden würde.
Wenn kein finanzieller Bonus wegen Übererfüllung winkt,
erhalten solche Widerstände zusätzliches „Kyotologisches“
Gewicht. Der Mechanismus der internationalen Handelbarkeit von „Emissionsrechten“
führt also dazu, dass nicht mehr Emissionen reduziert werden
als das Protokoll gebietet. Die Mechanismen beziehen sich mehr auf
die „Effizienz“ des Kyoto-Protokolls als auf effektive
CO2-Minderungen. Gemessen an den tatsächlichen Klimagefahren
ist deshalb dieses Instrument unverantwortlich. Es macht das Minimum
zum Maximum.
Dies zeigt, dass es besser gewesen wäre, das Protokoll auf
die Verpflichtung zur Reduktion von „Treibhausgasen“
zu beschränken und auf die „flexiblen Instrumente“
zu verzichten, so dass jedes Land seinen eigenen Weg zur Erfüllung
dieser Verpflichtungen geht.
Der 2005 eingeleitete Handel mit „Emissionsrechten“
erfasst in Deutschland 1200 Unternehmen mit 1849 Anlagen. Diese
haben von der dafür eingerichteten Emissionshandelsstelle,
die bereits in der Anfangsphase 120 Mitarbeiter hat, für den
Zeitraum von drei Jahren Zertifikate für jährlich 495
Mio. t CO2 zugeteilt bekommen, die je einen Wert von ca. 5 EUR pro
Tonne haben werden. Ihr jährlicher Handelswert liegt also bei
etwa 2,5 Mrd. EUR. Der Preis bildet sich am Markt und wird mehr
oder minder stark fluktuieren. Keiner kann sagen, wie viele angeregt
werden, sich lieber Emissionsrechte zuzukaufen – etwa im Rahmen
des JI-Instruments – oder in eigene Maßnahmen zu investieren.
Die Zuteilungen der „Emissionsrechte“ erfolgte anhand
des Standes der Technik und früherer Bemühungen zur Emissionsminderung.
Bei 799 der 1849 ausgestellten Zuteilungen wurden Einsprüche
eingelegt, die einen großen Markt für Rechtsanwälte
versprechen – neben dem für die auf Zertifizierung spezialisierten
Institute.
Die anlagenbezogenen CO2 -Kalkulationen haben jedoch ihre Tücken.
Denn sie sagen nicht die gesamte Emissionswahrheit, weil ja auch
bei der Förderung und dem Transport der Brennstoffe Emissionen
anfallen. Wenn diese nicht berücksichtigt werden, führt
jede nur anlagenbezogene Emissionsmessung zum klimapolitischen Selbstbetrug.
Nehmen wir als Beispiel ein deutsches Kohlekraftwerk, das seine
CO2 -Emissionen mindert und gutgeschrieben bekommt, und das zu diesem
Zeitpunkt die Kohle aus einem nahe liegenden deutschen Kraftwerk
bezieht. Wechselt es den Kohlebezug im nächsten Jahr durch
Lieferungen aus Australien, fallen zusätzliche Transportemissionen
an, also mehr CO2 -Emisisonen.
In Deutschland ist es nach dem neuen Emissionshandelsgesetz möglich,
diese Veränderung einzubeziehen. Es gibt nicht nur eine jährliche
Berichtspflicht und nach der sogenannten GEMIS-Methodologie - die
sich auf den gesamten Brennstofffluss bezieht - verändert sich
die CO2 -Bilanzierung entsprechend. Doch diese Methode wird keineswegs
in allen Ländern praktiziert, so dass in vergleichbaren Fällen
ein Kohlekraftwerk zum Verursacher von mehr Emissionen werden und
trotzdem seinen Minderungsbonus behalten kann.
Mit den JI- und CDM-Mechanismen kann eine tatsächlich globale
CO2 -Reduzierung, ausgehend vom Status quo gegenwärtiger Emissionen,
sogar unterlaufen werden. Russland hat gegenwärtig aufgrund
seiner wirtschaftlichen Lage etwa eine Milliarde t weniger CO 2
-Emissionen als ihm vom Protokoll zugestanden ist, die Ukraine über
400 Mio. t
weniger. Da kaum zu erwarten ist, dass es dort in den nächsten
Jahren zu einem wirtschaftlichen Wachstum kommt, das die Ausschöpfung
dieser „Rechte“ im eigenen Land nach sich zieht, können
beide riesige Mengen Emissionszertifikate verkaufen. Wenn Russland
nur 500 Mio. t verkauft, könnte es dafür - bei einem Verkaufserlös
von durchschnittlich 7 Dollar pro t CO2 -Emission- 3,5 Mrd. Dollar
bis 2012 jährlich einlösen. Es ist nicht anzunehmen, dass
sich Russland dieses Geschäft entgehen lässt.
Für die Ukraine gilt das gleiche. Allein durch Emissionsgeschäfte
mit diesen Ländern können sich andere Länder größtenteils
oder sogar vollständig von ihren Verpflichtungen freikaufen,
ohne dass eine einzige t CO2 tatsächlich reduziert wird. Eine
Luftbuchung trotz rechnerischer Erfüllung des Kyoto-Protokolls.
Die Verkäufer können ihre potentielle Verkaufsmasse zwischen
2008 und 2012 anbieten. Schon vor 2008 können sich Länder
entsprechende Kaufoptionen sichern - und sind auch schon auf Einkaufstour,
wie etwa Japan, Italien, die Niederlande
und Großbritannien. Das JI-Instrument dient auch als Lockmittel
für einen eventuellen Beitritt der USA vor dem Jahr 2008 -
in der Hoffnung, dass Energiekonzerne und am Emissionshandel interessierte
Banken US-Regierung und Senat dazu drängen.
Und der CDM-Mechanismus? Nehmen wir an, in Indien wird ein neues
fossiles Kraftwerk gebaut, das deutlich weniger CO2 -Emissionen
hat als das „Referenzkraftwerk“, das der CDM-Board als
Berechnungsbasis definiert. Wenn dieses Kraftwerk von einem deutschen
Konzern, der selbst zu Emissions-reduktionen verpflichtet ist, erstellt
wird, kann dieses dafür eine Gutschrift erhalten, die sein
eigenes CO2 -Konto entlastet. Handelt es sich bei dem Kraftwerk
um eines, das ein ineffizientes altes ersetzt, so ist tatsächlich
eine deutliche CO2 -Reduktion erreicht.
Handelt es sich jedoch um ein zusätzliches, um den wachsenden
Energiebedarf Indiens zu befriedigen, dann nehmen die CO2 -Emissionen
zu – und den Bonus erhält der deutsche Kraftwerkshersteller
trotzdem. Der auswärtige Investor muss das Projekt beim CDM-Board
anmelden. Zwei Prozent des Gewinns muss er der Regierung des Projektstandorts
überweisen. Indien hat beschlossen, diese Einnahme für
Erneuerbare Energien zu verwenden – aber gleichzeitig die
bisherigen selbst finanzierten Fördermittel um diesen Betrag
zu reduzieren. Über das CDM-Instrument wird in den Regierungen
der Entwicklungsländer ein Anreiz gegeben, weiterhin dem Bau
fossiler Großkraftkraftwerke oder großer Staudammprojekte
Priorität zu geben, statt auf dezentrale Erneuerbare Energien
zu setzen.
Investoren aus einem industriellen Verpflichtungsland haben wegen
des CDM-Instruments einen Wettbewerbsvorteil, weil sie die Gutschrift
dazu nutzen können, ihr Angebot finanziell zu verbessern. Eine
Schlagseite zugunsten von Großkraftwerks-projekten ergibt
sich auch durch den großen administrativen und finanziellen
Aufwand, um im Rahmen der CDM aktiv werden zu können. Das CDM-Instrument
ist zwangsläufig bürokratisch, um einen Missbrauch des
Instruments verhindern zu können.
Der Executive Board (EB), bestehend aus zehn Mitgliedern, überwacht
das Verfahren mit einem Apparat, dessen Größe mit der
Zahl der angemeldeten Projekte wächst. Projektvorschläge
müssen an die „Designated Operational Entity“ (DOE)
gerichtet werden. Dieses vergleicht jeden Vorschlag mit den Kriterien
des CDM. Sind diese erfüllt, wird es beim EB registriert und
anschließend von Experten – darauf spezialisierte Consultingfirmen,
Ingenieurbüros, Umweltinstitute und NGOs – anhand der
von diesem anerkannten Methodologien geprüft. Dieses Verfahren
ist langwierig und hat zwangsläufig die Wirkung einer Investitionsverzögerung
– zumindest für die Projekte, die in jedem Fall realisiert
werden und für die zunächst versucht wird, eine Gutschrift
zu bekommen.
Wegen des bürokratischen Aufwands ist auch der finanzielle
hoch, was die Tendenz zu Großprojekten weiter verstärkt.
Der Anteil der für die Prüfungsarbeiten verlangten sogenannten
„Transaktionskosten“ ist umso niedriger, je größer
das Projekt ist. Nach Angaben von Zertifizierern, die schon tätig
sind, liegen die Transaktionskosten für jedes Projekt bei etwa
250.000 Dollar. Daraus ergibt sich, dass bei kleineren Projekten
- etwa einem 2 MW-Kraftwerk für Biomasse - die anteiligen Transaktionskosten
mehr als 20 % der gesamten Kosten ausmachen können, während
sie bei größeren sinken. Die Transaktion wirkt bei allen
„flexiblen Instrumenten“ kostentreibend.
Mitverdiener am System sind die Emissionshändler, die für
Provisionen von 10 % arbeiten und die Prüfexperten für
die Vergabe der Zertifikate. Mitverdiener sind auch die Investmentfonds,
die bereits „Emissionsrechte“ einkaufen und zu einem
späteren Zeitpunkt an Meistbietende verkaufen - wie der World
Bank Prototyp Carbon Fund (laut UNDP mit einer Fondssumme im Jahr
2003 in Höhe von 180 Mio. Dollar), der Denmark CDM Fund (100
Mio), die European Bank for Reconstruction und Development (100
Mio.), die Development Bank of Japan (100 Mio.) und die Japan Bank
for International Corporation (100 Mio.). Die deutsche Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) hat 2004 einen Fonds von in Höhe
von 50 Mio. aufgelegt.
Keine Entwicklungsbank kann sich der Bedienung der „flexiblen
Instrumente“ verweigern, weil sie damit Aktionsspielraum an
diejenigen verlieren würden, die mit diesen Instrumenten arbeiten.
Auch die Banken-und Fondsaktivitäten kosten Geld und erhöhen
damit die Transaktionskosten. Die Händler von „Emissionsrechten“
sind an hohen Preisen interessiert, weil das ihre Provisionen erhöht,
und die Zertifizierungsexperten an einem hohen Prüfaufwand,
weil das ihr Geschäft ausweitet. Je mehr die „flexiblen
Instrumente“ in Anspruch genommen werden und je mehr Stichproben
zur laufenden Kontrolle von nationalen Registern und Projekten notwendig
sind, desto besser. So entsteht ein neuer blühender Erwerbszweig.
Dies alles macht unerfindlich, wie der versprochene „kosteneffektive“
Klimaschutz erreicht werden soll, wenn zu den jetzigen Kostgängern
in der Energiewirtschaft so viel weitere hinzukommen. „Und
ist der Handel noch so klein, bringt er doch mehr als Arbeit ein“,
sagt ein altes Sprichwort.
Gleichzeitig wird das Gros der Klimaspezialisten in die Umsetzung
der „flexiblen Instrumente“ eingebunden und profitiert
davon. Sie stellen eine Armee von Befürwortern dieser Art von
Kyoto-Protokoll. Dies erklärt, warum es bisher keine breite
kritische Diskussion über die Fragwürdigkeiten der „flexiblen
Instrumente“ gegeben hat. Im Gegenteil:
Schon hat die Diskussion eingesetzt, alle anderen politischen
Konzepte für eine Energiewende zugunsten dieser Instrumente
aufzugeben und alles auf diese zu konzentrieren. Je unkritischer
diese betrachtet werden, desto mehr wird sich diese Tendenz verstärken
- um weltweit die Klimaschutzpolitik an diesem uniformen Handlungsmuster
auszurichten.
Für den Fall, dass ein Industrieland bis 2012 seinen Verpflichtungen
nicht nachkommt, sind finanzielle Sanktionen vorgesehen. Für
die Zeit danach sollen dann seine Verpflichtungen mit dem Faktor
1,3 steigen. Doch diese Sanktion ist kaum das Papier wert, auf dem
sie geschrieben ist. Auch für die nächste Verpflichtungsrunde
ist eine breite Zustimmung nötig. An fünf Fingern ist
ablesbar, dass der politische Preis dafür wohl eine Amnestie
der Vertragsbrecher sein wird.
Kyoto II als Verschlimmbesserung?
Die wohlfeile Antwort auf Kritiken am Kyoto-Protokoll und seinen
Instrumenten ist, dass alle Mängel bei künftigen Verhandlungen
überwunden werden können, nicht nur durch eine Steigerung
der Verpflichtungen ab 2012, sondern durch die ausnahmslose Einbeziehung
aller Staaten in diese. Der Staat würde dann ein anhand seiner
Einwohnerzahl gemessenes „Emissionsrecht“ erhalten.
Die Bereitschaft dazu kann es nur geben, wenn die Zuteilung der
Länderquote nicht die extrem unterschiedlichen Energieverbräuche
zwischen Industrie- und Entwicklungsländern festschreibt. Ein
„Kyoto II“, das den Industrieländern ein Mehrfaches
an „Emissionsrechten“ zubilligt, wäre ein „Zweiklassen-Vertrag“.
Das Gleichheitsprinzip müsste beachtet werden, so dass man
sich in einer mittleren Bandbreite treffen müsste – was
dazu führen wird, dass den Entwicklungsländern sehr viel
mehr „Emissionsrechte“ zugeschrieben werden müssten
als sie Emissionen haben – so wie es in Russland gegenwärtig
der Fall ist. Die zu erwartende Folge ist, dass sich dann –
wie gehabt – die Zahl provisions- und zertifizierungsträchtiger
Luftbuchungen drastisch erhöht. Es bliebe wegen der „flexiblen
Instrumente“ dabei, dass die globale Reduktionsquote –
die wiederum nicht mehr sein kann als der kleinste konsensuale Nenner
– auch im nächsten Verpflichtungszeitraum nicht überschritten
wird.
Des weiteren wird versucht werden, an den „flexiblen Instrumenten“
weiter zu feilen, um die bis dahin nicht mehr ignorierbaren Schwachstellen
zu beheben. Aber jedes Feilen erhöht den bürokratischen
und finanziellen Aufwand, führt also zur Verschlimmbesserung.
Etwa die Einbeziehung auch kleinerer – oder gar aller –
Energieprojekte mit dem Ergebnis einer vollständigen globalen
Projekt- und Investitionserfassung. Wenn jede kleinere Investition
in Anmelde- und Prüfverfahren eingebettet würde, droht
daraus eine Totalbürokratisierung der Energieaktivitäten
zu werden, die jeder wirtschaftlichen Dynamik Hohn spricht und vor
allem die dezentralen Energietechnologien benachteiligt.
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Das Klima wird durch das Kyoto-Protokoll kaum gewinnen. Große
Energieverbraucher haben offiziell legitimierte Schlupflöcher,
Energiekonzerne erhalten zusätzliche Entfaltungschancen. Die
Gewinner werden die Instrumenteure sein – und die Länder,
die viel Zertifikate verkaufen können, weil sie in einer wirtschaftlichen
Misere sind. Das sei ihnen gegönnt. Eine andere Frage ist, was
sie damit machen. Für die
Idealvorstellung, dass sie damit eigene ökologische Initiativen
finanzieren, gibt es keinerlei Garantie. Und ihnen künftig auferlegen
zu wollen, dass sie die Einnahmen für „nachhaltige Entwicklung“
verwenden, wird deren Zustimmungsbereitschaft für eine Ausweitung
der Kyoto-Verpflichtungen nicht fördern.
Zwar wird es auch auf Erneuerbare Energien bezogene Projekte geben,
die über die „flexiblen Mechanismen“ zustande kommen.
Die vielfältigen Motive dazu werden auf eines reduziert. Andere
– wie das der langfristigen Energiesicherheit, die Deviseneinsparung
durch Minderung der Energieimporte, der Verminderung der Gesundheitsschäden,
das Einsparen von Wasser - rücken in den Hintergrund. Indem
Maßnahmen für die CO2 -Minderung nach einheitlichem Muster
monetarisierbar gemacht wurden, was für die anderen kaum möglich
ist, bleiben diese außerhalb des Blickfelds und der Entscheidungskriterien.
Die „flexiblen Mechanismen“ begünstigen kurzfristige
CO2 -Minderungen durch Effizienzsteigerung der herkömmlichen
Energieversorgung gegenüber dauerhaften vollständigen
Emissionsvermeidungen durch Erneuerbare Energien. Dies ergibt sich
schon aus dem Berechnungszeitraum, der um der Überschaubarkeit
und durch das Protokoll selbst auf kurze statt auf lange Zeiträume
ausgerichtet ist.
Hinzu kommen weitere Faktoren:
• Die auf einzelne Anlagen bezogenen Berechnungen der CO2
-Minderung lassen außer Acht, welche Energieverluste und damit
-emissionen bei der fossilen Energieförderung und bei den Energietransporten
anfallen - wenn ein Staat diese nicht in seine Prüfkriterien
einbezieht. Damit bleibt der Systemvorteil der Erneuerbaren Energien
unberücksichtigt, dass es sich bei diesen um heimische Energiequellen
mit geringen und teilweise gar keinen Transportaufwendungen handelt.
• Obwohl Investitionen in Atomkraftwerke vom Kyoto-Protokoll
nicht als CO2 -Minderungsmaßnahme anerkannt sind, wird die
Atomenergie indirekt begünstigt. Das Interesse der Länder
mit in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken wird gefördert,
diese so lange wie möglich laufen zu lassen und deshalb die
Betriebsgenehmigung zu verlängern. Jedes abgeschaltete Kraftwerk
kommt die Länder nach den
Kyoto-Kalkulationen teuer zu stehen. Wahrscheinlich wird in den
Verhandlungen für den Vertragszeitraum nach 2012 von einigen
Ländern massiv darauf gedrängt werden, neue Atomkraftwerke
anerkennbar zu machen. Denn mittlerweile gibt es die weltweit organisierte
Kampagne für die Renaissance der Atomenergie, unter ausdrücklicher
Berufung auf den Weltklimaschutz.
• Der Begriff des „Emissionsrechts“ macht aus
einer bisher legal geduldeten Emission eine öffentlich legitimierte.
Die Duldung wurde immer damit begründet, dass es keine Alternative
gebe und Energie eben unverzichtbar ist. Die Geschichte des Rechts
zeigt, dass kein legaler Rahmen auf Dauer aufrecht zu erhalten ist,
wenn er als nicht mehr legitim empfunden wird. Nicht alles, was
rechtens ist, ist auch legitim. Mit der Erkenntnis, dass es die
Möglichkeit einer emissionsfreien Energieversorgung mit Erneuerbaren
Energien gibt, verlieren fossile Energien ihre Legitimität.
Durch ein völkerrechtlich verankertes System von quotierten
und handelbaren „Emissionsrechten“ erscheinen jedoch
nur noch die rechtlosen Emissionen als illegitim. Denjenigen mit
„Emissionsrecht“ wird die höhere Weihe verliehen,
dass sie integraler Bestandteil eines Weltrettungs-versuchs sind.
Sie werden damit legitimatorisch aufgewertet und auf eine Stufe
mit den Erneuerbaren Energien gestellt, deren besondere Legitimation
dadurch relativiert wird.
Die psychologische Wirkung der Legitimierung eines unhaltbaren
Zustands – in diesem Fall die moralische Rechtfertigung von
für viele Menschen tödlichen Emissionen, die durch einen
Wechsel zu Erneuerbaren Energien gänzlich vermeidbar wären
– merkt man in der Regel nicht sofort. Sie führt zu einer
Werteverschiebung in der Gesellschaft. Am besten lässt sich
das durch einen Vergleich verdeutlichen.
Produktion und Handel harter Drogen sind in den meisten Ländern
illegal und gelten auch überwiegend als illegitim. Was wäre,
wenn das nicht mehr generell
verboten würde, sondern wenn man um der „effektiveren“
Eindämmung willen die Drogenproduktion zahlenmäßig
um 5% bis 2012 limitieren und zertifizierte und handelbare Produktionsrechte
vergeben würde – auch um den Produzenten einen wirtschaftlichen
Anreiz zur Mitwirkung zu bieten?
Zusätzlich ließe sich das damit begründen, dass
das Drogengeschäft unter kontrollierten arbeitsrechtlichen
Bedingungen stattfinden würde, auch zum Wohle der Staatskassen,
die Steuern einnähmen, weil aus einer Schattenwirtschaft eine
offizielle würde. Pragmatisch lässt sich das alles begründen
– aber mit welchen Folgen?
• Durch die Installierung einer globalen Emissionswirtschaft
wird das vieldimensionale Energieproblem zu einem eindimensionalen
gemacht. Die vielen Motive für einen Wechsel zu Erneuerbaren
Energien werden auf eines reduziert, und damit viele Handlungsansätze
auf den der „flexiblen Instrumente“, die zur programmatischen
Leitlinie werden. Der Eindruck wird gefördert, dass die Welt
keine schwerwiegenden Probleme mit ihrer jetzigen Energieversorgung
hätte, wenn es nur weniger Treibhausgase geben würde.
Aus den Weltkrisen um Energie wird ein „Ein-Punkt-Problem“,
dessen Lösung auf eine „Ein-Punkt-Strategie“ ausgerichtet
wird.
Die heimliche Allianz neoliberaler Energie- und Umweltökonomie
Die energieökonomische Begründung für die „flexiblen
Instrumente“ ist, dass damit die Investitionen dort stattfinden
würden, wo der angestrebte Effekt mit dem geringst möglichen
finanziellen Aufwand erreicht werden kann. Sie entspringt dem bereits
beschriebenen „marktwirtschaftlichen“ Reduktionismus,
alles müsse sich um Kostensenkungen drehen – unter Berufung
auf eine unbestechlich scheinende ökonomische Rationalität,
die alle Strukturfragen und sozialen Probleme verdrängt. Sie
dient der Tarnung einseitiger Ideologien. Die umweltökonomische
Begründung ist, dass es für den Klimaschutz gleichgültig
sei, an welcher Stelle des Erdballs die Treibhausgase reduziert
werden.
Deshalb würde der Klimaschutz am schnellsten realisierbar,
wenn die diesbezüglichen Investitionen dort vorgenommen werden,
wo damit der größte Emissionsminderungserfolg erzielt
werden könne. Auch in dieser haben Strukturfragen keinen Raum,
ebenso wenig wie die neben der Klimakrise auftretenden Folgen der
herkömmlichen Energieversorgung.
Die eindimensionale umweltökonomische Begründung ist
im Kern mit der eindimensionalen energieökonomischen Begründung
identisch. Dies erklärt, warum das Prinzip der „flexiblen
Mechanismen“ so unumstritten ist - auch unter denjenigen in
den USA, die das Kyoto-Protokoll ablehnen. Vergessen ist offenbar,
wer die eigentlichen Urheber der Grundidee sind, wie sich in dem
Buch „Global Spirit“ von Sharon Beder nachlesen lässt:
Die „think tanks“ der amerikanischen Neokonservativen
(„neocons“) suchten in den 80er Jahren nach einem Ansatz,
wie man die Umweltpolitik durchkreuzen und der Umweltbewegung entgegentreten
könnte. Sie erkannten, dass man dafür vermeintlich bessere
Konzepte zum Umweltschutz präsentieren muss, um nicht weiter
als Ignoranten zu gelten. Ihr plakatives Rezept wurde der „Free
Market Environmentalism“, gegen die „command-and-control“-
Umweltpolitik.
Umweltprobleme würden allein aus Marktfehlern resultieren,
weil Umweltgüter keinen Preis haben. Die Lösung liege
in handelbaren Verschmutzungsrechten. Alle Handlungsansätze
für eine Ökologisierung der Energieversorgung - ob höhere
Energiesteuern, Energieeinspargesetze, Investitionsprogramme und
Fördergesetze für Erneuerbare Energien - wurden als abwegig
verdammt.
Weil US-Präsident Clinton und sein Vize Gore keine Chance
hatten, sich mit Klimaschutzinitiativen im Senat durchzusetzen,
übernahmen sie die Rezepte der „neocons“, um diese
mit ihren eigenen Waffen schlagen zu können. Und da man auf
den Weltklimakonferenzen wusste, dass ein Abkommen ohne die USA
wenig Sinn macht, setzte sich dort früh die Tendenz durch,
ebenfalls den Handel mit Emissionsrechten zur Leitlinie zu machen
und andere Handlungsansätze nicht weiter zu verfolgen - etwa
die Aufhebung der weltweiten Steuerbefreiung der besonders klimaschädigenden
Flugzeugtreibstoffe.
Damit stand das neokonservative Konzept, das sich neoliberal gibt,
in Wahrheit aber darauf angelegt ist, etablierte Großinteressen
möglichst unangetastet zu lassen. Da neoliberale Ansätze
als Beweis für Wirtschaftskompetenz gelten, sind sie von vielen
Umweltökonomen in ihrem Bemühen unkritisch übernommen
worden, um sich den Ruf ökonomischer Kompetenz zu erwerben.
So kam es zu den „flexiblen Mechanismen“ - so zugeschnitten,
dass sie denjenigen „neocons“, für die „Free
Market Environmentalism“ nicht nur ein Vorwand zur Verhinderung
aller wirkungsvollen Schritte ist, ebenso entgegenkommt wie etablierten
Energieinteressen, die nicht kurzsichtig denken.
Die umweltökonomische Denkschule sieht darin die Erfüllung
ihres Konzepts – noch dazu auf „marktwirtschaftliche“
Weise, quasi „neorealistisch“. Sie ist darauf so ausschließlich
festgelegt, dass viele ihrer Protagonisten die Stichworte für
ein „roll back“ gegen Erneuerbare Energien liefern helfen.
Denn längst werden die „flexiblen Instrumente“
als Kampfmittel gegen nationale Initiativen für Erneuerbare
Energien eingesetzt. Stets heißt es, Investitionen für
die Minderung von CO2 -Emissionen in den herkömmlichen Strukturen
fossiler Energiebereitstellung und des Verbrauchs würden mehr
bewirken als solche für Erneuerbare Energien. Dies gelte besonders,
wenn die CO2 -Reduktionen in Entwicklungsländern erfolgen,
mit Hilfe der „flexiblen
Instrumente“.
Instrumentalisierung gegen Förderprogramme für Erneuerbare
Energien
Das prominenteste Beispiel dafür ist das Gutachten über
Erneuerbare Energien des Wissenschaftlichen Beirats beim deutschen
Bundesministerium für Wirtschaft, das im Januar 2004 vorgelegt
wurde. Danach soll das EEG „im Interesse von ökonomischer
Rationalität und ökologischer Vernunft abgeschafft werden“,
zugunsten des Handels mit fossilen Emissionsrechten. Die Preise
für die Erneuerbaren Energien seien „nicht marktgerecht“.
Das Gutachten verliert kein Wort über die früheren und
gegenwärtigen konventionellen Energiesubventionen, keines über
deren soziale Folgeschäden oder über die gefährdete
fossile Energiesicherheit. Es ist mit seinem empfohlenen Kahlschlag
gegenüber Erneuerbaren Energien ausschließlich auf abstrakte
CO2 -Reduktionsberechnungen fixiert, unabhängig von den Gründen,
die für einen Wechsel zu Erneuerbaren Energien sprechen.
Das EEG, das für Erneuerbare Energien einen gesonderten Marktrahmen
schafft, um diesen eine Entfaltungschance zu geben, wird für
„unsinnig“ erklärt, weil es vor „allzu scharfer
Konkurrenz“ schütze. Es sei illegitim, eine politische
Auswahl zwischen verschiedenen Energieoptionen vorzunehmen, da es
„zahlreiche andere Verfahren“ gebe, die „nicht
unter die Rubrik Erneuerbare Energien fallen und die möglicherweise
viel effektiver und schneller zu einer Minderung der CO2 -Emissionen
beitragen.“ Übergangen wird, dass es bei Erneuerbaren
Energien eben nicht allein um CO2-Minderung geht, und ebenso, dass
bei diesen [...] die Entwicklung der Technologien im Vordergrund
steht.
Deren Markt ist aber keineswegs geschützt: Alle weltweiten
Anbieter von Erneuerbare-Energie-Techniken können im Geltungsbereich
des EEG frei zum Zuge kommen. Das EEG enthält damit uneingeschränkte
marktwirtschaftliche Produktivitäts-anreize: Je produktiver
die eingesetzte Technologie, desto höher der wirtschaftliche
Ertrag für die Anlagebetreiber. Es hat unzweifelhaft die Produktivitätssteigerung
der Erneuerbare-Energie-Techniken weltweit schneller vorangetrieben
als es je zuvor der Fall war.
Die Standardargumente gegen geschützte Märkte treffen
deshalb auf das EEG gar nicht zu. Nicht die Bedürfnisse der
Konsumenten, die – wie Umfragen zeigen – die durch das
EEG verursachten und auf die Stromkosten umgelegten Mehrkosten für
den Strom mit überwältigender Mehrheit akzeptieren –
sind für das Gutachten maßgeblich, sondern die Frage
der Vereinbarkeit des EEG mit ihrer Markttheorie. Diese soll diktieren,
welche Bedürfnisse die Menschen haben sollen.
In einem wirtschaftsdogmatischen Purzelbaum stellt der wirtschaftswissenschaftliche
Beirat dem EEG dann einen Klimaschutzvorschlag gegenüber, dessen
Realisierung eine rigorose weltweite Planwirtschaft bedingen würde:
„Die Modernisierung und der Ausbau des chinesischen Kraftwerkparks
stellt ein riesiges Potential dar, CO2 -Emissionen zu verringern
und zu vermeiden“, angeblich „zu Kosten, die dreißig
bis fünfzig mal günstiger sind als die Einspareffekte
auf dem Wege des EEG“. Die Investitionen sollten also statt
für Anlagen, deren Bau durch das EEG stimuliert wird, besser
nach China oder in vergleichbare Länder gelenkt werden.
Abgesehen davon, dass diese Kostenangabe vollkommen unbelegt ist,
ist dieser Vorschlag in zweifacher Weise absurd: Zum einen wird
dadurch jedweder Investition zur CO2 -Minderung in einem Industrieland
eine Abfuhr erteilt. Denn jedwede Investition für ein Umweltgut
in einem Industrieland lässt sich mit diesem Argument als ökonomischer
wie ökologischer Unsinn brandmarken, weil stets theoretisch
mit der dafür verwendeten Investitionssumme in Entwicklungsländern
mehr CO2 -Minderung realisierbar wäre. Mit anderen Worten:
Die Bevölkerung soll gefälligst die Umweltschäden
aus fossiler Energienutzung – die ja nicht nur eine globale
Klimaveränderung hervorrufen, sondern auch lokale und regionale
Luft-, Wasser-, Boden- und Waldschäden – weiter akzeptieren,
weil die dafür investierten Mittel effektiver zur Schadens-reduzierung
in Afrika oder Asien einsetzbar wären. Jegliches lokale Eigeninteresse
an sauberer Energie in einem Industrieland könnte damit sogar
als umweltethisch unverantwortlich denunziert werden.
Zum anderen wäre der Vorschlag des Beirats nur unter den Bedingungen
staatlicher Lenkung aller inländischen Energieinvestitionen
in die Dritte Welt praktisch umsetzbar: Die finanziellen Mittel,
die ein privater Investor für eine Photovoltaik-, Wind-, Biomasse-
oder Wasserkraftanlage einzusetzen bereit ist, kommen keineswegs
in China oder anderswo an, wenn das EEG abgeschafft wäre. Vorstellbar
wäre das nur, wenn die Regierung bei ihren Bürgern deren
zukünftige Investitionsmotive mit Hilfe einer Hellsehmaschine
erkennen könnte:
Diese müsste ermitteln, wer in Zukunft eine Investition für
eine Erneuerbare Energieanlage starten würde, wenn das EEG
noch in Kraft wäre. Danach müsste die Regierung die dafür
von dem Investor vorgesehene Summe zwangsweise einziehen und für
Kraftwerksmodernisierungen nach China transferieren. Das wäre
dann eine lupenreine Energie-planwirtschaft im weltweiten Maßstab,
auf der Basis einer Orwell’schen Motivermittlung mit einer
dafür nicht vorhandenen parapsychologischen Ermittlungstechnik.
Die tatsächliche Konsequenz einer Abschaffung des EEG wäre,
dass dessen potenzielle Investoren ihr Geld in freier Verfügung
für alles Mögliche einsetzen, aber nicht für eine
Investition in China. Das theoretische Verrechnungsbeispiel des
Beirats ist virtueller Zitronenhandel mit wirtschafts-wissenschaftlichem
Vokabular. Es tut das, wovor der Marktwirtschaftstheoretiker Wilhelm
Röpke eindringlich gewarnt hat:
Einen „theoretischen Perfektionismus von Bedingungen abhängig
zu machen, von denen von vornherein feststeht, dass sie in der wirtschaftlichen
Wirklichkeit kaum anzutreffen sind.“ Kurz: Es ist analytischer
Schrott, entstanden aus „marktwirtschaftlicher“ Modellschreinerei
und ideologischer Verblendung. Aber dennoch tut das Gutachten nichts
anderes, als die Logik der „flexiblen Instrumente“ und
ihrer Prämisse konsequent zu Ende zu denken – und sie
modellgerecht und konsequent auf ihren absurden Endpunkt zu bringen.
In einem Gutachten des Umweltbundesamts über die „Umweltverträglichkeit
kleiner Wasserkraftwerke“ heißt es, dass durch den Bau
von Wasserkraftanlagen „zu hohe Kosten für die Vermeidung
von Kohlendioxid-Emissionen in Kauf genommen werden“: Als
würde derjenige Investor, dem der Bau einer Wasserkraftanlage
verweigert wird, seine eigenen finanziellen Mittel dann stattdessen
an einen Kohlekraftwerksbetreiber weiterreichen, damit dieser die
CO2 -Emissionen reduziert.
Zahlreiche Studien von Umweltinstituten münden in den Standardsatz,
um einer kostengünstigen CO2-Reduktion willen das Geld für
Energiesparinitiativen statt für Erneuerbare Energien zu verwenden.
Wenn eine Privatperson statt einer Solaranlage auf ihrem Dach ihr
Geld für energiesparende Geräte im eigenen Haus investiert,
kann sie mit dieser Empfehlung etwas anfangen. Sie hat die Wahlfreiheit
für einen selbstbestimmten Zweck, und die Kontrolle über
die Mittelverwendung. Sie hat auch die Freiheit, die Solaranlage
nach anderen Motiven als allein für die CO2 -Minderung zu installieren.
Wenn dieser individuelle Investor sein Geld stattdessen für
eine Investition eines fremden Dritten an einem fremden Ort –
für eine Solaranlage in Madagaskar oder für eine Energiesparinvestition
auf den Philippinen – bereitstellen soll, wird er solchen
Ratgebern den Vogel zeigen. Dennoch finden sich Aussagen, in denen
solche Rückschlüsse angelegt sind, in zahlreichen energie-
und umweltökonomischen Gutachten. Sie alle können –
selbst wenn sie rechnerisch stimmen würden – die Frage
nicht beantworten, wie das von einem potenziellen privaten Investor
für Erneuerbare Energie nicht ausgegebene Geld zu einem anderen
gelangt.
Dahinter steckt die irreale Vorstellung des einen Initiators für
alle Energieinvestitionen, gleich wo auf der Welt – einer
Weltbehörde für Energie-investitionen, die den optimalen
Investitionsstandort und die optimale Technologie auswählt.
Der Ersatz für diese Weltbehörde sind die „flexiblen
Instrumente“. Solche Ideen sind wirtschafts-soziologisch unhaltbar
und setzen sich über die vielfältigen Motive der Menschen
in maßlos überheblicher Weise hinweg. Sie empfehlen letztlich
die vollkommene Trennung von Investor und Investition und die Übertragung
der Entscheidung an Energieplaner und deren uniformes Denken und
Handeln. Eigenverantwortung, selbstbestimmtes Handeln, andere Prioritäten,
integrierte Energiekonzepte, Zukunftsinvestitionen, kulturelle Bedürfnisse
fallen zugunsten handels- und übertragbarer „Emissionsrechte“
unter den Tisch.
Schon mehren sich die Stimmen – von Regierungen bis zu Energiekonzernen,
von konventionellen energiewissenschaftlichen bis zu Umweltinstituten
– für eine nationale und internationale Gleichschaltung
aller energiebezogenen Handlungsinstrumente nach dem Muster der
„flexiblen Mechanismen“ des Kyoto-Protokolls. Alles
andere soll hinfällig werden. So gab es im November 2004 eine
gemeinsame Erklärung von EURELECTRIC, dem Verband der europäischen
Stromkonzerne, und RECS (Renewable Energy Certification System)
– einer Zertifizierungs-organisation, der auch das Ökoinstitut
in Deutschland angehört.
Eine „gemeinsame Sichtweise“ wurde festgestellt. „So
schnell wie möglich“ soll es zu einem vollkommen harmonisierten
europaweiten System des Zertifikathandels für Erneuerbare Energien
kommen. Dieses biete „die besten Anreize für kosteneffiziente
Entscheidungen“. „Regulierte Einspeisetarife“
– wie es sie in Deutschland und in Spanien gibt und die die
Einführung Erneuerbarer Energien in Schwung gebracht haben
und dabei auch die schnellsten und größten Kostendegressionen
auslösten – sollten dafür ebenso aufgegeben werden
wie Ökosteuern.
Als Vorbild für den Zertifikatshandel wird der in Schweden
praktizierte vorgestellt. Dort gab es 2003 in Investitionen für
Erneuerbare Energien von nur 70 Mio. EUR, wovon 24 Mio. EUR für
Zertifizierungskosten anfielen, also mehr als ein Drittel für
bloßes Papier. Der Blick auf dieses Geschäft ist es wohl,
der auch die Analysen und Empfehlungen beeinflusst. Es ist der Geist
des Kyoto-Protokolls, der solche Vorschläge durchweht.
Mit den „flexiblen Instrumenten“, mit denen alles „harmonisiert“
werden soll, mutiert der Klimaschutz zum Klimageschäft. In
diesem verschmelzen die eindimensionalen Ansätze der neoliberalen
Energie- und der Umweltökonomie. Wenn die Strategien für
Erneuerbare Energien daran ausgerichtet werden, drohen die Rückschläge
auch dort, wo es schon Aufbrüche gegeben hat, und weltweit
wird viele Jahre lang weiter Zeit vergeudet werden.
Als in Deutschland – im Gefolge des Kyoto-Protokolls und
der EU-Richtlinie für die projektbezogenen Maßnahmen
des Kyoto-Protokolls – das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
(TEHG) vom Parlament beschlossen wurde (der Verfasser hat dagegen
gestimmt), wurde immerhin ausdrücklich festgestellt, dass dieses
keinesfalls andere politische Instrumente wie Fördergesetze
für Erneuerbare Energien und Energiesteuer ersetzen, sondern
nur neben diesen bestehen dürfe.
Anlagen für Erneuerbare Energien, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) erstellt wurden, stehen deshalb auch nicht dem Emissionshandel
zur Verfügung. Durch das EEG sind in wenigen Jahren bereits
direkte CO2-Minderungen von 35 Mio. t erzielt worden, davon etwa
25 Mio. in nur fünf Jahren. Zum Vergleich:
Der Zielwert der bis 2012 angestrebten Emissionsminderungen ist
eine Reduktion um 10 Mio. t (von derzeit 505 auf 495 Mio.). Das
heißt aber:
Zur Erfüllung der deutschen CO2-Minderungs-verpflichtungen
wäre das Emissionshandelsgesetz gar nicht erforderlich. Allein
die Weiterführung des EEG wird – bei gleich bleibenden
jährlichen Einführungsraten, wie sie schon realisiert
werden – zwischen 2005 und 2007 weitere tatsächliche
CO2 -Emissionsminderungen von mindestens 15 Mio. t bringen, neben
vielen weiteren ökologischen, wirtschaftlichen und politischen
Effekten. Beim EEG geht das ohne Emissionshandelsbürokratie,
Zertifizierungs- und Händlerkosten.
Die Stoßrichtung der Kampagne gegen das EEG ist dennoch,
dieses zugunsten des Emissionshandels und der anderen Instrumente
des Kyoto-Protokolls fallen zu lassen. Aber der tatsächliche
Grund ist die Erhaltung der Strukturmacht, die – wenn schon
irgendetwas zum Klimaschutz geschehen muss – beim Kyoto-Protokoll
am besten aufgehoben ist. Dieser Konflikt zeigt überdeutlich,
dass dessen Instrumente gegen ambitionierte politische Initiativen
für Erneuerbare Energien eingesetzt werden. Die Protagonisten
der Erneuerbaren Energien sind überall damit konfrontiert.
Strategien für Erneuerbare Energien, die vom Kyoto-Syndrom
angesteckt sind, können nur kränkeln.
Sicher wird es eine Reihe von Projekten für Erneuerbare Energien
geben, die mit Hilfe der flexiblen Instrumente finanziert werden,
vorwiegend im Bereich größerer Anlagen zur Biomassenutzung.
Das ist dann immer noch besser als gar nichts.
Für diejenigen Länder, in denen es keinerlei politische
Rahmenbedingungen und Finanzierungsanreize für Erneuerbare
Energien gibt, sind die flexiblen Mechanismen ein willkommenes Hilfsmittel.
Aber das darf nicht davon ablenken, dass es für die fossile
Emissionsminderung und erst recht für die Dynamisierung der
Erneuerbaren Energien entschieden unbürokratischere, wirkungsvollere
und flexiblere Strategien gibt – und nicht davon abhalten,
deren Realisierung vorrangig zu verfolgen.
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